GHS Umstellung – gesetzeskonforme Etiketten erstellen


Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien müssten sich den Stichtag in ihrem Kalender notiert haben: seit dem 01. Juni 2015 gilt auch für gefährliche Gemische die neue Kennzeichnung nach GHS. Nun, da das Ende der Abverkaufsfrist in greifbare Nähe rückt, betrifft die Regelung nicht nur Hersteller, sondern auch Wiederverkäufer gleichermaßen.

Benötigen Sie noch Hilfe bei der Umsetzung der CLP-Verordnung und der Umstellung auf die neuen GHS-Symbole? Wir greifen Ihnen gern unter die Arme und haben zum Thema GHS noch einmal die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Neben grundlegenden Informationen zur GHS-Verordnung geben wir Ihnen auch wichtige Hinweise zur Erstellung GHS-konformer Etiketten und alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Abverkaufsfrist gefährlicher Gemische am 01. Juni 2017.

Die wichtigsten Informationen über GHS kurz zusammengefasst:

Was ist GHS?

Die CLP-Verordnung 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) gibt ein weltweit einheitliches System zur Kennzeichnung chemischer Produkte nach GHS (Globally Harmonized System) vor. Das System zielt auf die Einführung neuer Gefahrenstoffsymbole ab und richtet sich damit an alle, die Chemikalien herstellen oder Inverkehrbringen. Gefährliche Stoffeigenschaften müssen identifiziert und gekennzeichnet werden. Die Umstellung auf GHS bringt Änderungen für die Gefahrstoffsymbole (darunter auch einige neue Symbole), Etiketten und Sicherheitsdatenblätter mit sich. Bis heute ist sie noch nicht abgeschlossen, was sich jedoch dieses Jahr ändern wird.

Welche Fristen müssen Sie einhalten?

Gefährliche Stoffe müssen bereits seit dem 01. Dezember 2010 mit neuen Gefahrstoffsymbolen nach GHS gekennzeichnet werden. Am 01. Juni 2015 verstreicht nun auch die Übergangsfrist für Gemische. GHS Fristen zur Umstellung
Nach Ablauf der Frist darf nur noch mit den neuen GHS-konformen Piktogrammen gekennzeichnet werden.

Was macht die neuen GHS-Symbole aus?

Die neuen GHS-Symbole in Rot / Weiß lösen die alten EU-Gefahrensymbole in Schwarz / Orange ab. Für die korrekte Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen wurden 9 GHS-Symbole (GHS01-GHS09) mit einem bestimmten Gefahrenpiktogramm festgelegt. Die Verwendung der richtigen, aktuellen Piktogramme ist das A und O bei der GHS-konformen Kennzeichnung. Hinzu kommt, dass die GHS-Piktogramme für bestimmte Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien gelten.

In unserem 1×1 der GHS-Verordnung haben wir weitere Informationen zur neuen GHS Kennzeichnung aufgegriffen.

Anforderungen und Aufbau GHS-konformer Etiketten

GHS stellt neue Anforderungen an die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Die Einteilung in Gefahrenklassen und -kategorien legt vorab fest, welche Zusatzinformationen auf einem Etikett neben dem GHS-Piktogramm gegeben werden sollen. Außerdem müssen Mindestgrößen für Etiketten und Piktogramme eingehalten werden, die Lesbarkeit der Information gewährleistet, das Etikett robust und die Prozesssicherheit gegeben sein. Nachfolgend sind die wichtigsten Bestandteile eines Gefahrstoffetiketts zusammengefasst:

    GHS-Label

  1. Name des Stoffes/Gemisches
  2. Signalwort: GEFAHR oder ACHTUNG
  3. Gefahrenpiktogramm(e): Die GHS-Piktogramme werden entsprechend der zugewiesenen Gefahrenklasse ausgewählt. Durch ein aussagekräftiges Gefahrensymbol wird deutlich, welche Gefahren vom Gefahrstoff ausgehen.
  4. Gefahrenhinweise: nach GHS standardisierte Hazard Statement/H-Sätze*
  5. Sicherheitshinweise: nach GHS standardisierte Precautionary Statement/P-Sätze*
  6. Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten
  7. Abschnitt für ergänzende Informationen, zusätzliche Kundenanforderungen

*Auf der Grundlage der Gefahrenklassen und Kategorien, zeigt die Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV von der DGUV deutlich, welche Gefahren- und Sicherheitshinweise für welches Gefahrenpiktogramm auf dem Etikett abgedruckt sein müssen (siehe Beispiel):
ghs-piktogramme-neu-alt

Etikettendruck nach GHS – Anforderungen richtig umsetzen

Die genannten Anforderungen an GHS-Etiketten stellen zugleich Herausforderungen bei der Erstellung der Etiketten dar. Wir zeigen Ihnen, wie der Etikettendruck dennoch gelingen kann:

  1. Zweifarbdruck: Um die Etiketten zweifarbig zu drucken haben Sie mehrere Möglichkeiten. Eine ist, einen Drucker zu wählen, der die Voraussetzungen für das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach GHS erfüllt. Es gibt Etikettendrucker, die speziell für den Zweifarbdruck nach GHS ausgelegt sind. Dafür eignen sich beispielsweise die CAB Drucker der XC-Serie. Die hintereinander angeordneten Thermotransferdruckwerke ermöglichen ein gleichzeitiges Bedrucken mit zwei Farben. Ein professionelles und schnelles Kennzeichnen mit GHS-konformen Etiketten ist damit möglich.

    Es gibt aber auch eine Alternative: Das „Godex Dual-Color Printing System” zeigt, wie zwei hintereinander geschaltete Thermotransferdrucker farbige Etiketten drucken. Mehr über diesen Lösungsansatz erklären wir in unserem Beitrag zum zweifarbigen Thermotransferdruck. Damit haben Sie die Möglichkeit einen Etikettendrucker mit einem schwarzen Thermotransfer-Farbband auszustatten und einen zweiten Etikettendrucker zum Beispiel mit einem roten Thermotransfer-Farbband.

    Wenn Sie den Druck der GHS-Etiketten nicht selbst vornehmen wollen, nutzen Sie bereits vorgefertigte GHS-Etiketten für den Thermotransferdruck.

  2. Etiketten und Thermotransferfolien: Da die Etiketten robust sein müssen, empfiehlt sich beim Druck von GHS-Etiketten der Einsatz von Folienetiketten. Polypropylen ist beispielsweise wasserfest und beständig gegen Chemikalien, Fette und Öle. In Kombination mit einem Harzfarbband erzielen Sie einen beständigen, kratzfesten GHS-Aufdruck.
  3. Etikettensoftware: Bei der Etikettengestaltung kommt es darauf an, dass die Etikettensoftware das Anlegen aller erforderlichen Etikettenelemente ermöglicht. Die GHS-Etiketten beinahlten nicht nur die Gefahrensymbole sondern auch umliegende Textbausteine, auf einem Etikett ist aber nur beschränkt Platz vorhanden. Greifen Sie daher am besten auf eine Etikettensoftware zurück, die Ihnen erlaubt Textumbrüche einzufügen. So verdecken sich GHS-Piktogramme und die Texte nicht gegenseitig. Gleichzeitig ist es Ihnen möglich alle notwendigen Informationen sichtbar aufzudrucken. Ein englisches Video zur NicelLabel Pro Etikettensoftware zeigt, wie Sie Textumbrüche passgenau mit dieser Software gestalten (eine deutsche Übersetzung der Anweisungen finden Sie unter dem Video):

Deutsches Transkript zur Anleitung:

  • Erzeugen Sie eine neue Textbox: klicken Sie in der linken Menüleiste „Text“ und ziehen Sie die Textbox auf den Arbeitsbereich.
  • Fügen Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise in die Textbox ein und klicken Sie „OK“.
  • Ziehen Sie die Textbox auf die entsprechende Größe Ihres Etiketts.
  • Ergänzen Sie das zugehörige Gefahrensymbol. In der linken Toolbar finden Sie unter der Clipart Gallery zahlreiche GHS-Piktogramme zur Auswahl. Wählen Sie sich das notwendige Zeichen aus, klicken Sie „OK“. Das Piktogramm erscheint nun ebenfalls auf Ihrem Etikett.
  • Ziehen Sie das GHS-Piktogramm auf die gewünschte Größe.
  • Doppelklicken Sie nun noch einmal auf die Textbox und wechseln Sie in den Tab „Layout“. Hier können Einstellungen zum Text-Rahmen getroffen werden, sodass Sie das GHS-Symbol optimal vom Text umrandet wird. Probieren Sie verschiedene Einstellungen aus, bis Sie Ihr Wunschetikett erstellt haben.

Übrigens: Nutzen Sie eine andere Software, und benötigen noch passende GHS-Piktogramme für die Erstellung Ihrer Etiketten, können Sie sich die entsprechenden GHS-Symbole hier kostenlos downloaden.

Ende der Abverkaufsfrist: Was Sie beachten müssen

Während für Hersteller schon seit 2015 die neue Regelung für gefährliche Stoffe und Gemische gilt, müssen nun auch Wiederverkäufer nachziehen. Bis zum 01. Juni 2017 dürfen gefährliche Gemische noch mit der alten GHS-Kennzeichnung verkauft werden – danach müssen alle verkauften Gemische der neuen CLP-Verordnung entsprechen und entsprechend eingestuft und gekennzeichnet sein. Lagerbestände, die noch aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Regelung bestehen, müssen bis dahin abverkauft sein, da ein Verkauf nach dem 01. Juni nicht mehr zulässig ist.

Auch Unternehmen müssen den Stichtag beachten und bestehende Vorräte an Putzmitteln, Bauchemikalien oder anderen Gemischen prüfen: Ist nach dem 01. Juni noch ein Produkt mit alter Kennzeichnung in Gebrauch, muss die zugehörige Betriebsanweisung dem angepasst werden. Dort müssen in diesem Fall eindeutige Umgangsvorschriften für Gemische mit alter und neuer Kennzeichnung hinterlegt werden. Für Privatverbraucher dagegen hat der Ablauf der Frist keine Bedeutung: Im privaten Gebrauch dürfen auch Mittel mit einer alten Kennzeichnung noch verwendet werden.

Labelfox-Fazit zur GHS-Umstellung:

Zum 01. Juni 2017 wird nun auch der letzte Teil der neuen CLP-Verordnung umgesetzt. Die endgültige Umstellung auf die neuen GHS-Symbole rückt somit immer näher. Richten Sie Ihr Kennzeichnungssystem nach dem weltweiten Standard aus. Wollen Sie den Etikettendruck selbstständig vornehmen, nutzen Sie das richtige Equipment und halten Sie sich an die Vorgaben zur jeweiligen Gefahrenklasse. Zusätzlich oder als eine Alternative zum Etikettendruck sind entsprechend vorgefertigte GHS-Etiketten ebenfalls zu empfehlen.

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Frank Hofmann

Autor bei Labelfox
Als einer der „alten Hasen“ der Branche liegt es mir sehr am Herzen, meinen Lesern stets relevante und aktuelle Informationen rund um die professionelle Kennzeichnung zu liefern. Der Etikettendruck ist mein Steckenpferd und bietet mir für die objektive Berichterstattung täglich neue Spielräume.

4 Antworten zu “GHS Umstellung – gesetzeskonforme Etiketten erstellen”

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