Gefahrstoffkongress 2015: Richtiger Umgang mit gefährlichen Stoffen


Fachkongress Gefahrstoffmanagement 2015Wo Chemikalien wie Putz-oder Färbemittel, hoch explosive oder ätzende Stoffe im Einsatz sind, ist ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unerlässlich.

Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe: Bei Verstößen gegen das geltende Recht drohen nicht nur Strafen sondern im Ernstfall auch gesundheitliche Gefahren. Hervorgerufene Erkrankungen können zu Ausfallzeiten und wirtschaftlichen Verlusten führen. Ein sorgfältiger Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen sollte daher im Sinne einer nachhaltigen Betriebsführung gewahrt werden. Für Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsingenieure oder auch Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, die Gefahrstoffe an Arbeitsplätzen einsetzen, ist es stets wichtig über Neuerungen bei der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) auf dem Laufenden zu sein.

Was macht ein strukturiertes Gefahrstoffmanagement im Unternehmen aus?

Um die Mitarbeiter zu schützen, sollten die Gefahren, die beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen entstehen, kompetent beurteilt werden. Laut DEKRA müssen Unternehmen die folgenden Kernelemente beachten:

  • Richten Sie eine kompetente Gefahrstoffstelle ein.
  • Abteilungen, die einen spezifischen Stoff einsetzen wollen, beantragen diese bei der Gefahrstoffstelle.
  • Die zugehörige Dokumentation, z.B. das Sicherheitsdatenblatt wird geprüft. Gegebenenfalls werden weitere aktuelle Informationen angefordert.
  • Die Gefahrstoffstelle prüft die konkreten Einsatzbedingungen.
  • Sie erteilt die Erlaubnis zum Umgang mit dem Gefahrstoff, falls nötig mit Auflagen oder ermittelt einen Ersatzstoff. Die Gefahrstoffstelle erstellt Betriebsanweisungen und sorgt für Unterweisungen.
  • Wenn ein neues Sicherheitsdatenblatt eingeht, das Änderungen im Umgang mit dem Gefahrstoff vorsieht, informiert die Gefahrstoffstelle die entsprechende Abteilung sofort.

Neben der Beurteilung von Gefährdungen und der Ermittlung von Schutzmaßnahmen, stehen demnach auch Themen wie die Unterweisung, Lagerung oder der Transport von Gefahrstoffen im Mittelpunkt des betrieblichen Gefahrstoffmanagements. Beim Handel mit Gefahrstoffen in der EU ist beispielsweise die CLP-Verordnung basierend auf GHS von besonderer Bedeutung, um einen freien Warenverkehr zu gewährleisten. Dazu müssen die Sicherheitsverantwortlichen verstehen, was diese Verordnung regelt.

GHS / CLP: Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen

Globaler Handel braucht globale Standards, besonders was die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Chemikalien (GHS) angeht. Mit einem global harmonisierten System („Globally Harmonized System”) wird die Verwendung von Gefahrensymbolen weltweit vereinheitlicht. Aufgrund der CLP-Verordnung müssen gefährliche Stoffe bereits seit dem 01. Dezember 2010 mit neuen Gefahrstoffsymbolen nach GHS gekennzeichnet sein. Für Gemische ist bis 01. Juni 2015 auch noch die alte Kennzeichnung erlaubt. Mit Ablauf dieser Frist ist die Anwendung der neuen Kennzeichnung dann jedoch für Gemische ebenfalls verbindlich. Sind Gemische bereits mit der alten Etikettierung auf dem Markt, dürfen sie noch weitere zwei Jahre nach Ablauf der Frist verkauft werden.

Worauf muss bei der Kennzeichnung geachtet werden?

Mit GHS-EtikettenGHS-Symbole wird auf giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe hingewiesen. Die Kennzeichnung soll nach CLP/GHS einheitlich mit leicht verständlichen Piktogrammen erfolgen. Eine Erweiterung um ein Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ ist möglich. Eine gesetzeskonforme Kennzeichnung mit passenden Piktogrammen hängt dabei von der Einstufung in „Gefahrenklassen“ und „Gefahrenkategorien“ nach CLP-Verordnung ab. Folgende Abstufung wird dabei vorgenommen:

  • Physikalische Gefahren
  • Gesundheitsgefahren
  • Umweltgefahren

In unserem 1×1 der GHS-Verordnung erhalten Sie eine passende Übersicht über alle GHS-Symbole und deren Einsatzbereiche. Zusätzlich klären wir noch einmal auf, was unter Gefahrstoffen zu verstehen ist und welche Änderungen sich durch die GHS-Verordnung ergeben haben.

Wichtige Hintergrundinformationen hierzu gibt es auch im März auf dem Gefahrstoffkongress des FORUM VERLAG HERKERT GmbH. Daneben werden weitere wichtige Aspekte des Gefahrstoffmanagements behandelt.

Veranstaltungshinweise zum Gefahrstoffkongress vom 18. bis 19. März 2015

Für Interessierte ist der Fachkongress eine gute Gelegenheit um wichtige Informationen in allen Belangen eines funktionierenden Gefahrstoffmanagements kennenzulernen bzw. aufzufrischen. An zwei Tagen geben Experten und Praktiker auf dem Fachkongress Wissenswertes zum Thema weiter. Diskussionsstoff bieten zum einen die aktuelle Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder die Gefährdungsbeurteilung und viele weitere spannenden Themen. Während der Tagung klären praxisnahe Vorträge, Fachausstellungen und ein steter Erfahrungsaustausch, wie man mit Gefahrstoffen richtig umgeht.

Die Veranstaltungstage sind dabei in Blockveranstaltungen mit verschiedenen Themenbereichen gestaffelt. Zusammengefasst ergibt sich hierbei die folgende Agenda (Zum Vergrößern anklicken):Blockveranstaltung GHS-Kongress im Überblick
Die Zeiten der einzelnen Blockveranstaltungen entnehmen Sie dem Programm des Veranstalters.

Ort der Veranstaltung: Hamburg, Tagungshotel BEST WESTERN PLUS Hotel Böttcherhof

Zeitraum: 18. bis 19. März 2015

Zielgruppe: u.a. Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsingenieure und -beauftragte, Umweltbeauftragte, Vertreter des Bereichs Arbeitssicherheit, Fach- und Führungskräfte betroffener Unternehmen, Betriebsleiter, Betriebsräte, Technische Leiter.

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Frank Hofmann

Autor bei Labelfox
Als einer der „alten Hasen“ der Branche liegt es mir sehr am Herzen, meinen Lesern stets relevante und aktuelle Informationen rund um die professionelle Kennzeichnung zu liefern. Der Etikettendruck ist mein Steckenpferd und bietet mir für die objektive Berichterstattung täglich neue Spielräume.

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