Sicherheitszeichen wie Gebotszeichen, Verbotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen oder Brandschutzzeichen schützen Ihre Mitarbeiter vor Gefahrenquellen am Arbeitsplatz. Sie geben Anweisungen zum korrekten Verhalten im Alltag sowie im Notfall und tragen so erheblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.
Eine aktuelle und konsequente Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist daher in jedem Unternehmen Pflicht. Informieren Sie sich jetzt über die Richtlinie ASR A1.3, die im März 2013 die bisherige Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 abgelöst hat sowie über die neuen Piktogramme nach DIN EN ISO 7010!
Mit der Veröffentlichung der neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A1.3 verlor die bisherige BGV A8 ihre Gültigkeit. Die neue Richtlinie beinhaltet die veränderten Piktogramme nach DIN EN ISO 7010 (veröffentlicht seit Oktober 2012). Somit verliert auch die bisherige DIN 4844 ihre Bedeutung für die Sicherheitskennzeichnung. Ab sofort werden alle relevanten Sicherheitskennzeichnungen über die DIN EN ISO 7010 geregelt.
Lesen Sie jetzt die neuen Bestimmungen zur Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 und ISO 7010 in folgendem PDF nach!
Eine Antwort zu “Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach ASR A1.3”
[…] for Classification and Labelling” (GHS) zu markieren und darüber hinaus für eine durchgängige Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 zu […]