Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach ASR A1.3


Gebotszeichen Augen- und Gehörschutz tragen nach ASRSicherheitszeichen wie Gebotszeichen, Verbotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen oder Brandschutzzeichen schützen Ihre Mitarbeiter vor Gefahrenquellen am Arbeitsplatz. Sie geben Anweisungen zum korrekten Verhalten im Alltag sowie im Notfall und tragen so erheblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

Eine aktuelle und konsequente Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist daher in jedem Unternehmen Pflicht. Informieren Sie sich jetzt über die Richtlinie ASR A1.3, die im März 2013 die bisherige Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 abgelöst hat sowie über die neuen Piktogramme nach DIN EN ISO 7010!

Mit der Veröffentlichung der neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A1.3 verlor die bisherige BGV A8 ihre Gültigkeit. Die neue Richtlinie beinhaltet die veränderten Piktogramme nach DIN EN ISO 7010 (veröffentlicht seit Oktober 2012). Somit verliert auch die bisherige DIN 4844 ihre Bedeutung für die Sicherheitskennzeichnung. Ab sofort werden alle relevanten Sicherheitskennzeichnungen über die DIN EN ISO 7010 geregelt.

Lesen Sie jetzt die neuen Bestimmungen zur Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 und ISO 7010 in folgendem PDF nach! Sicherheitskennzeichnung nach ASR und DIN EN ISO 7010

Ähnliche Artikel:

The following two tabs change content below.

Frank Hofmann

Autor bei Labelfox
Als einer der „alten Hasen“ der Branche liegt es mir sehr am Herzen, meinen Lesern stets relevante und aktuelle Informationen rund um die professionelle Kennzeichnung zu liefern. Der Etikettendruck ist mein Steckenpferd und bietet mir für die objektive Berichterstattung täglich neue Spielräume.

Eine Antwort zu “Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach ASR A1.3”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

− 3 = 1