Auf Firmengeländen, in Schulen und Universitäten sowie in vielen anderen Einrichtungen herrscht gerade an Werktagen eine hohe Personendichte. Mehrere 100 Menschen arbeiten, lernen oder studieren dort oftmals im selben Gebäude. Tritt in einer solchen Umgebung ein Brand oder ein anderer Erstfall ein, ist schnelles und bedachtes Handeln jedes Einzelnen erforderlich. Herbei haben Sammelstellen oder Sammelplätze eine zentrale Funktion. In Gefahrsituationen sind sie die sicheren Anlaufpunkte für die Menschen im Gebäude. Nur so ist festzustellen, ob sich alle Personen aus dem Gefahrbereich entfernen konnten oder ob Menschenrettungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen
Laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregel ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um seine Mitarbeiter und alle anderen Personen, die sich bei Gefahr im Firmengebäude aufhalten, unverzüglich in Sicherheit zu bringen. Damit jeder Beschäftigte einen Erstfall sofort als solchen erkennen kann (Ertönen des Räumungssignals) und sich richtig verhält, ist es notwenig, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und durch Alarmübungen, die schnelle Evakuierung des Firmengebäudes zu optimieren.
Neben der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Sammelstellen bzw. Sammelplätzen hat der Arbeitgeber auch für das Ausweisen von Flucht- und Rettungsplänen mittels entsprechender Rettungszeichen und -aushänge im Gebäude zu sorgen. So ist gewährleistet, dass auch Besucher, Geschäftspartner und andere externe Personen die für sie fremden Räumlichkeiten schnellstmöglich verlassen können.
Um sicherzustellen, dass wirklich jede Person das Gebäude verlässt, sollte der Unternehmer zudem im angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und dem Gefahrenpotenzial des Betriebes, Personen benennen, die bei der Evakuierung als Evakuierungshelfer oder Räumungsbeauftragte fungieren und beispielsweise Entstehungsbrände bekämpfen können. Es ist ratsam, diese Mitarbeiter schriftlich festzulegen, ihnen eindeutige Aufgaben für den Erstfall zuzuweisen und sie entsprechend zu schulen. Dabei sollte die Funktion des so genannten Räumungsbeauftragten oder Evakuierungshelfers nie personenbezogen vergeben werden (z.B. Herr Müller) sondern immer an einen Verantwortungsbereich im Unternehmen (z.B. jeder Vorarbeiter, jeder Abteilungsleiter etc.) gebunden sein. Dadurch wird gewährleistet, dass auch bei Ausfall eines Evakuierungshelfers (durch Krankheit oder Urlaub) alle Personen das Gebäude mit Hilfe der übrigen Räumungsbeauftragten verlassen.
Anforderungen an Sammelstellen bzw. Sammelplätze
Eine Sammelstelle oder ein Sammelplatz muss eine möglichst befestigte Fläche sein, die sich außerhalb des Gebäudes und in sicherer Entfernung zum Gefahrbereich befindet. Sammelplätze sind stets so anzulegen, dass die ausgewiesenen Fluchtwege (Hauptrettungsweg und zweiter Rettungsweg) logisch, einfach und so direkt wie möglich auf sie zulaufen. Jede Person innerhalb des zu evakuierenden Bauwerks muss sich schnell und leicht im sicheren Bereich einfinden können. Weiterhin sind Sammelstellen bzw. Sammelplätze abseits der Feuerwehrzufahrtswege, Feuerwehrstellflächen und allgemeinen Verkehrswege und –flächen einzurichten. Dies ist notwendig, damit ankommende Rettungsfahrzeuge sowie der allgemeine Straßenverkehr nicht behindert oder Personen gefährdet werden. Zur guten Erreichbarkeit für Rettungsdienste sollte außerdem möglichst eine Anbindung an eine öffentliche Fläche vorliegen.
Das Sammelstellenkennzeichen kann als komplettes Schild aus Kunststoff oder Metall aufgestellt oder an bereits vorhandene Pfeiler oder Säulen außerhalb des Gebäudes angebracht werden. Extrem langlebige Sammelstellen- und andere Rettungskennzeichen aus selbstklebender Folie passen sich verschiedenen Untergründen an. Für die langfristige Anbringung selbstklebender Rettungszeichen eignen sich so genannte Schildträger zur Wandmontage. Diese können direkt mit dem betreffenden Kennzeichen beklebt und an geeigneter Stelle montiert werden. Je nach Grundstücksgröße und Personendichte müssen bestimmte Mindestgrößen und Erkennungsweiten für Rettungszeichen wie Sammelstelle eingehalten werden, damit die Kennzeichnung auch in einer Stresssituation sofort deutlich sichtbar ist.
Erkennungsweite in m | Seitenlänge in mm |
1 | 12,5 |
2 | 25 |
3 | 50 |
4 | 50 |
5 | 50 |
6 | 100 |
8 | 100 |
9 | 100 |
10 | 100 |
12 | 200 |
14 | 200 |
16 | 200 |
17 | 200 |
19 | 200 |
21 | 300 |
24 | 300 |
Verhalten der Beteiligten bei einer Evakuierung
1. Grundsätzliche Verhaltensregeln:
Begeben Sie sich bei Ertönen des Räumungssignals zügig mittels der gut ausgewiesenen Rettungswege zum Sammelplatz. Dort angekommen, melden Sie sich zuerst bei Ihrem Vorgesetzten oder den zuständigen Räumungsbeauftragten. Geben Sie bei Kenntnis Informationen über den Verbleib von Kollegen weiter. Anschließend warten Sie auf das Eintreffen der restlichen Mitarbeiter und auf weitere Anweisungen. Für die effiziente Arbeit der Rettungskräfte ist es wichtig, dass alle Beteiligten Ruhe bewahren, niemand umher läuft oder sich mit seinem Fahrzeug vom Sammelplatz entfernt.
2. Aufgaben der Vorgesetzten und Räumungsbeauftragten:
Nach dem Einfinden der Personen am Sammelplatz haben der Vorgesetzte und seine Räumungsbeauftragten schnellstmöglich festzustellen, ob alle Personen vollzählig eingetroffen sind. Ist dies nicht der Fall, werden fehlende Mitarbeiter umgehend dem Einsatzleiter der Feuerwehr gemeldet. Präzise Angaben über Erscheinungsbild und den letzten Aufenthaltsort der Vermissten im Gebäude helfen dem Einsatzteam bei der schnellen Rettung. Die Feuerwehr hat den Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
Der, in der Verantwortung am höchsten eingestufte Vorgesetze übernimmt außerdem die Unterweisung der Feuerwehr bzw. der sonstigen Einsatzkräfte an die örtlichen Gegebenheiten.
Rettungswege und Sammelplätze korrekt kennzeichnen
Die richtige Kennzeichnung von Notausgängen, Flucht- und Rettungswegen, medizinischen Versorgungseinrichtungen (Erste Hilfe, Verbandskasten, etc.) sowie sämtlichen Rettungszeichen für die Orientierung in Notfall- und Gefahrsituationen leistet einen enormen Beitrag zur schnellen Evakuierung aller Personen im Unternehmen. Da die Bauweise und der Bedarf für jedes Firmengebäude variieren kann, gibt es ein breites Angebot an professionellen Rettungskennzeichen und –schildern. Zudem besteht oftmals auch die Möglichkeit, individuelle Rettungszeichen nach Ihren Anforderungen zu erstellen. Lassen Sie sich von fachkundigen Experten beraten!
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Carolin Steigenberger
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12 Antworten zu “Sammelstellen sind die sicheren Anlaufpunkte im Ernstfall”
Wir haben unsere Sammelstelle auf öffentlichen Grund festgelegt. Dürfen wir diese Sammelstelle mit dem erforderlichen Schild auch kennzeichnen oder nicht und wo steht dies
Hallo liebe Bundesanstalt,
es ist auf jeden Fall erforderlich, dass die Lage der Sammelstelle in den Flucht- und Rettungsplänen ersichtlich ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR A1.3 und ASR A2.3.
Mein Tipp: Ob Sie den Sammelplatz selbst mit dem Schild kennzeichnen dürfen, sollten Sie mit Ihrer Gemeindeverwaltung abklären, da es sich ja nicht um Ihren Grund und Boden handelt.
Liebe Grüße
Carolin
Moin zusammen,
gibt es ein Gesetzt das besagt wie weit der Sammelplatz vom Unternehmen entfernt sein darf (maximal)?
Hallo,
nein, eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass es eine Sammelstelle geben muss, deren Größe für die Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens angemessen ist. Solange jeder Mitarbeiter weiß, wo sich die Sammelstelle befindet und diese im Notfall problemlos erreichen kann, sind Sie meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Caro
Guten Morgen,
gibt es eine Vorgabe, wie hoch das Sammelstellenschild zu befestigen ist?
Unser vorgesehener Platz, für das Schild, befindet sich zwischen Bäumen! Ist das Möglich?
Vor den Bäumen würden die Menschen den Rettungsweg blockieren und zu nah am Gebäude stehen. Hinter den Bäumen befinden sich Straßen.
Hallo R. von der Schmiede,
grundsätzlich gilt für ein Sammelstellenschild, das es gut sichtbar sein muss. Wie hoch das Schild genau gehängt werden muss, steht in keiner Richtlinie festgeschrieben.
Was ich allerdings problematisch ansehe ist die Position Ihres Platzes zwischen den Bäumen. Ich bin natürlich kein Sachverständiger und Ihre Argumentation des Platzes klingt für mich absolut plausibel – ob das rechtlich aber in Ordnung ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Bevor ich Ihnen hier eine falsche Information gebe, möchte ich Sie lieber an Ihre örtliche Feuerwehr verweisen. Die Sachverständigen können Ihnen vor Ort eine eindeutige Aussage darüber geben, ob Ihr Sammelplatz so in Ordnung ist. Gehen Sie lieber auf Nummer Sicher und wenden Sie sich an den zuständigen Fachmann.
Viele Grüße
Carolin
Guten Tag,
in wie weit muss ein Sammelplatz als solcher gekennzeichnet sein?
Mindestens muss doch ein entsprechendes Schild aufgestellt werden, oder?
Mfg Chris
Guten Tag,
wo ist definitv vorgeschrieben, dass die eigentliche Sammelstelle ebenfalls nochmals mit dem offiziellen Sammelstellenschild zu kennzeichnen ist? Reicht evtl. die Angabe im Flucht- und Rettungswegplan mit dem offiziellen Sammelstellenzeichen aus?
Guten Tag,
gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ist der Sammelplatz gemäß ISO 7010 mit dem Zeichen E007 zu kennzeichnen. Weiter Eigenschaften, wie zum Beispiel die Farbe, ist gemäß der ISO Norm 3864-4:03-2011 vorzunehmen. Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen weiter.
Viele Grüße
Carolin Steigenberger
Guten Tag Chris,
ein Sammelplatz ist laut der technischen Regel ASR A1.3. gemäß der ISO 7010 mit dem Zeichen E007 zu kennzeichnen. Außerdem sind Kennzeichnungen von Erste-Hilfe-Standorten und Brandschutzeinrichtungen auch in den Flucht- und Rettungsplan mit aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist der aktuelle Standort des Betrachters zu markieren. Ich hoffe das hilft Ihnen bei der Kennzeichnung Ihrer Sammelstelle weiter.
Viele Grüße
Carolin Steigenberger
Wie ist das , bei uns da parken immer wieder Autos neben dem Sammelplatz Schild, ist da nicht das parken verboten ?
Mein Mann hat seine eigene Firma gegründet und das Bürogebäude ist gerade im Ausbau. Ich erinnere mich, dass der Prozess einen Sammelplatz für Notfälle zu finden schwer war aber, nun ein passender außerhalb des Gebäudes gefunden wurde. Heute wird die Sicherheitsbeleuchtung angebracht, welche auch sehr wichtig ist.