Es wird angeknabbert, in die Nase gesteckt, als Kopfkissen, Bettdecke, Badezusatz oder Sitzgelegenheit genutzt und häufig sehr, sehr lieb gewonnen: Spielzeug.
Das höchste Gut unserer Kleinen muss einiges mit sich machen lassen. Daher ist es gut zu wissen, woher der neueste Spielkamerad in Form von Teddy, Puppenküche oder Rennauto kommt, welchen Weg er bis zur Ankunft im Kinderzimmer zurückgelegt hat und ob er sicher und altersgerecht verarbeitet wurde. Labelfox beschäftigt sich in diesem Artikel mit dem Thema: Die korrekte Produktkennzeichnung für kindgerechtes Spielzeug.
Bereits seit Juli 2011 gelten mit der harmonisierten Spielzeugnorm EN 71-1:2011 einheitliche Anforderungen an die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielwaren. Damals war das Gesetzespaket zur Bündelung verschiedener Ansätze der Verbesserung der Produktsicherheit dringend notwendig. »Denn vor allem Kinder reagieren auf Chemikalien wesentlich empfindlicher als Erwachsene. Da Kinder die Spielsachen oft in den Mund nehmen, ist es wichtig, dass dort keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.«, so TÜV SÜD-Spielzeugexperte Robert Ziegler.
Harmonisierte Spielzeugnorm EN 71-1:2011
Produktkategorien | Neue Anforderungen |
Spielzeug, das mit einem Lebensmittel verbunden ist | Ist künftig verboten. |
In einem Lebensmittel enthaltenes oder zusammen mit einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug | Muss folgenden Warnhinweis tragen: „Achtung: Enthält Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.“ |
Jo-Jo-Bälle | Die ursprüngliche Leine des Jo-Jo-Balls darf maximal 370 mm lang sein; und Das Verhältnis von Masse zu elastischer Konstante des Jo-Jo-Balls darf maximal 2,2 betragen. |
Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten. | Ist so zu gestalten und herzustellen, dass es gereinigt werden kann. |
Anziehspielzeug für Kinder unter 36 Monaten angebrachte Leinen und Ketten mit einem unbefestigten Ende. | Dürfen maximal eine freie Länge von 800 mm haben. |
Verpackung für Kinder unter 36 Monaten. | Halbkugelförmige Spielzeugverpackung muss den Anforderungen für halbkugelförmiges Spielzeug entsprechen. |
Verpackung für jede Altersgruppe; kugel-, ei- oder ellipsenförmige Spielzeugverpackung. | Kugel-, ei- oder ellipsenförmige Spielzeugverpackung muss den Anforderungen für kugel-, ei- oder ellipsenförmiges Spielzeug entsprechen. |
Zudem können so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, im Spielzeug enthalten sein. Diese können als Verunreinigung in Weichmacherölen auftreten und gelten als gesundheitsschädlich. Auch andere Stoffe, die z.B. krebserregend, erbgut- und fortpflanzungsgefährdend sein können, haben in den Händen von Kindern nichts verloren. Insgesamt stehen hier rund 800 Substanzen auf dem Index. Aus diesem Grund schreibt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz strenge Richtlinien für Produktkennzeichen vor, die unter anderem eine gesundheitliche Unbedenklichkeit des Spielzeuges gewährleisten.
Spielzeug richtig kennzeichnen: Erforderliche Angaben
Rückverfolgbarkeit: Sag mal, wo kommst du denn her?
Grundsätzlich muss jedes Produkt, dass den Weg zum Verbaucher findet, und somit auch jede Spieluhr und jede Sandkastenschaufel, mit dem Namen und der Anschrift des Herstellers sowie ggf. des Importeurs beschriftet sein. Um die Rückverfolgbarkeit zudem sicher zu gewährleisten, ist auf dem so genannten Typenschild eine Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer zu vermerken, welche das Spielzeug eindeutig identifizierbar macht.
Diese Angaben sind immer auf dem Spielzeug selbst, und nur in explizit genannten Ausnahmefällen (Beschriftung wäre sonst schwer lesbar oder technisch schwierig durchführbar) auf der Spielzeugverpackung bzw. beigefügten Gebrauchsanweisungen anzubringen.
Warnhinweise: Ihr lieben Kinder gebt fein Acht!
Kinder sind aufgrund ihrer begrenzten koordinatorischen Fähigkeiten und fehlendem Hintergrundwissen beim Umgang mit Spielzeug oft gefährdet. Daher dürfen Warnhinweise, die z.B. auf verschluckbare Kleinteile aufmerksam machen, nicht fehlen. Formulierung und Aufbau dieser Warnhinweise sind genau festgelegt. So muss jeder Warnhinweis deutlich mit dem Wort “ACHTUNG” beginnen sowie die ausgehende Gefahr kurz und prägnant benennen.
Beispiel: „Achtung. Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet. Kleine Teile – Erstickungsgefahr“
Warnhinweise dürfen jedoch nicht benutzt werden, um Sicherheitsanforderungen an das Spielzeug zu umgehen. Im Fallbeispiel erklärt, bedeutet dies: Wenn ein Hersteller ein Spielzeug produziert, das aufgrund seiner Maße, Funktion oder Eigenschaften zur Verwendung für Kinder unter 3 Jahren ausgelegt ist, aber nicht den Anforderungen für Kinder unter 3 Jahren entspricht, so kann er den Sicherheitsmangel nicht einfach durch den Warnhinweis „Achtung. Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“ umgehen.
Nutzen des Spielzeuges und Warnhinweise dürfen also in keinem Gegensatz zu einander stehen.
Deutlich lesbare Beschriftungen: Ja wo ist er denn?
Zuletzt müssen sämtliche Informationen, Sicherheitsangaben, Warnhinweise und Kennzeichnungen deutlich zu sehen, leicht lesbar und in verständlicher Sprache auffindbar sein – und dies nicht nur auf dem Spielzeug selbst sondern,
1. auf dem Spielzeug
2. auf einem am Spielzeug fest angebrachten Etikett oder auf der Verpackung
3. sofern es zusätzlich erforderlich ist: auf der beigefügten Gebrauchsanweisung
Maßgebliche Warnhinweise sind bereits vor dem Kauf kenntlich zu machen. Dies gilt vor allem auch für Online-Angebote und Spielzeug in geschlossener Verpackung. Nicht verpackte Spielsachen haben den Warnhinweis sowie entsprechende Symbole daher direkt am Produkt zu tragen.
Symbole und Kennzeichen auf Spielzeug
GS-Zeichen
Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entspricht. Das GS-Zeichen und die CE-Kennzeichnung sind die einzigen gesetzlich geregelten Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit, insbesondere auch für Spielwaren. Alle anderen Zeichen sind private Zeichen von einzelnen Prüf- oder Zertifizierungsstellen oder Vereinbarungen zwischen Prüfhäusern.
Das GS-Zeichen ist allerdings nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Antragstellers. Es zeigt, ob ein Produkt die deutschen Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Das Zeichen ist auch in Europa weit verbreitet. Das „Geprüfte Sicherheit“-Zeichen wird erst bei erfolgreichem Abschluss eines speziellen Prüfprogramms ausgestellt. Zur Aufrechterhaltung müssen jedoch jährliche Inspektionen durchgeführt werden. Bei Verbrauchern genießt das Zeichen großes Vertrauen!
CE-Kennzeichnung
Hingegen ist die CE-Kennzeichnung Pflicht für alle Produkte, die in den Geltungsbereich einer EU-Richtlinie fallen und auf den europäischen Markt gebracht werden sollen. Mit der CE-Kennzeichnung erklären Hersteller, Importeure und andere juristische Personen, dass das Produkt den europäischen Richtlinien und Normen entspricht. Das CE-Zeichen ist daher, sollte es bei verpacktem Spielzeug von außen nicht erkennbar sein, unumgänglich auf der Verpackung anzubringen. Spielzeuge, die in Theken-Präsentationsverpackungen angeboten werden, sind ebenfalls direkt zu kennzeichnen.
Labelfox-Fazit
Wenn es um den Schutz unserer Jüngsten geht, verstehen Sicherheitsverbände und Gesetzgebung keinen Spaß. Strenge Prüfungen, eindeutige Warnhinweise, deutliche Herstellerangaben sowie vertrauenswürdige Symbole helfen dem Verbraucher bei der Unterscheidung zwischen GUT und BÖSE.
„Gut so!“, findet auch die Labelfox-Redaktion und wünscht allen Spielkindern und Spielzeugjägern viel Spaß im Kinderzimmer!