Maschinenkennzeichnung – Mehr als nur ein Typenschild

Warnzeichen an Beschriftungslaser

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist bereits seit 2009 gültiger Standard in der Maschinenkennzeichnung und wird von Maschinen- und Anlagenherstellern konsequent angewendet. Typenschilder mit CE-Kennzeichen und Seriennummer sind auf jeder Anlage zu finden und helfen Kunden und Herstellern bei der Identifikation einzelner Maschinen.

Was viele allerdings nicht wissen: Die 2006/42/EG ist nicht die einzige Richtlinie, die für die Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen wichtig ist und ein Typenschild ist oft auch nicht das einzige verklebte Etikett. Wir haben die richtige Kennzeichnung von Maschinen einmal unter die Lupe genommen und erklären Ihnen alles, was Sie darüber wissen müssen.

Woraus besteht eine korrekte Maschinenkennzeichnung?

Es gibt zwei große Regelwerke, die für die richtige Kennzeichnung von Maschinen angewandt werden können: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3.

Was besagt die Richtlinie 2006/42/EG?

Typenschild an einer IndustriemaschineDie Richtlinie 2006/42/EG bezieht sich hauptsächlich auf den Aspekt der Produktsicherheit und ist daher vor allem für die Markteinführung einer Maschine oder Anlage wichtig. Neben Angaben zum Hersteller, muss beispielsweise auch eine CE-Kennzeichnung vorhanden sein, die garantiert, dass die Maschine alle zutreffenden Richtlinien einhält und ohne Risiko verwendet werden kann. Fest vorgeschrieben sind laut 2006/42/EG folgende Angaben:

  • Firma des Herstellers und vollständige Adresse
  • Bezeichnung und Baureihe der Maschine
  • Ggf. Seriennummer
  • CE-Kennzeichnung
  • Das Baujahr oder das Jahr in dem der Bau fertiggestellt wurde

Alle Angaben müssen dabei gut sichtbar an der Maschine selbst angebracht werden und dürfen während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage nicht unleserlich werden. Meist wird für diese Aufgabe ein Typenschild aus Polyester oder Aluminium verwendet, das widerstandsfähig genug ist um die geforderte Haltbarkeit zu gewährleisten.

Was besagt die technische Richtlinie ASR A1.3?

Die ASR A1.3 gilt eigentlich für die Einrichtung von Arbeitsplätzen und bezieht sich auf die richtige Sicherheitskennzeichnung innerhalb eines Unternehmens. Auf den ersten Blick besteht hier also erst einmal keine Verbindung zur Maschinenkennzeichnung – trotzdem ist die ASR A1.3 auch hier nicht wegzudenken.

Warnzeichen an einer Etikettenstanzmaschine

Auch in Zeiten der Digitalisierung werden die meisten Maschinen noch von Menschen bedient und zählen damit zu den Arbeitsplätzen im Sinne der ASR A1.3. Somit gelten für Maschinen dieselben Regeln wie für jeden anderen Arbeitsplatz: Alle Gefahrenpotenziale müssen mit einem passenden Sicherheitszeichen markiert werden und das richtige Verhalten bei der Nutzung der Maschine muss jederzeit klar ersichtlich sein.

Ist an einer Fräsmaschine beispielsweise das Tragen einer Schutzbrille Pflicht, damit der Verwender vor umherfliegenden Teilchen geschützt ist, muss dies mit einem Gebotszeichen kenntlich gemacht werden. Ein weiteres Beispiel sind Maschinen mit verschiedenen Öffnungen, die für die Wartung oder Reparatur benötigt werden – beim Hineinfassen aber zur ernsten Gefahr werden können. Hier muss ein Verbotszeichen angebracht werden, um den Nutzer davon abzuhalten und Verletzungsgefahren zu minimieren.

Womit werden Maschinen sonst noch gekennzeichnet?

Es gibt zahlreiche Kennzeichnungen, die laut Gesetz vorgeschrieben sind, da sie für die sichere Benutzung einer Anlage gebraucht werden. An Maschinen finden sich oftmals aber auch Etiketten, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Ein Beispiel hierfür sind Inventaretiketten, die viele Unternehmer für die Zuordnung ihrer Maschinen verwenden. Diese können gleich für mehrere Zwecke genutzt werden:

Bei kleineren Geräten können Inventaretiketten beispielsweise ein sicherer Schutz gegen Diebstahl sein und das entwendete Objekt als Eigentum des Unternehmens identifizieren. Bei großen Maschinen und Anlagen ist dies nicht nötig, da die schiere Größe einen Diebstahl schon unmöglich macht. Hier kann ein Inventaretikett die Maschine beispielsweise einer Abteilung oder einer Kostenstelle zuordnen und damit interne Prozesse und die Inventur erleichtern.

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Frank Hofmann

Autor bei Labelfox
Als einer der „alten Hasen“ der Branche liegt es mir sehr am Herzen, meinen Lesern stets relevante und aktuelle Informationen rund um die professionelle Kennzeichnung zu liefern. Der Etikettendruck ist mein Steckenpferd und bietet mir für die objektive Berichterstattung täglich neue Spielräume.

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