Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8


Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8Sicherheitszeichen informieren Mitarbeiter über Gebote und Verbote am Arbeitsplatz. Die Zeichen warnen vor Gefahren und geben Anweisungen zum richtigen Verhalten. Sie tragen so zu mehr Sicherheit und Ordnung bei, erleichtern im Notfall die Orientierung, beispielsweise wenn im Brandfall der Fluchtweg rasch gefunden werden muss.

Laut Unfallverhütungsvorschrift (BGV A8) haben Arbeitgeber für eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichenung am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen.

Lesen Sie mehr über Sicherheitszeichen, deren Erkennungsweiten, Etikettengrößen sowie was bei der Kennzeichnung zu beachten ist.

Achtung! Änderungen der Bestimmungen seit Mai 2013: Erfahren Sie jetzt, wie Sie korrekt nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 kennzeichnen!

Was bei der Sicherheitskennzeichnung zu beachten ist:

  • Soviel wie notwendig, so wenig wie möglich! (Grundsatz)
  • Zuerst ist die Ermittlung und Beurteilung aller Sicherheits- und Gesundheitsgefahren vorzunehmen.
  • Überall dort, wo Gefahren nicht durch andere Schutzmaßnahmen beseitigt werden können, muss zusätzlich deutlich sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.
  • Sie müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind.
  • Für Sicherheitskennzeichen sind Kennfarben auf Grundlage der DIN 5381 oder des RAL Farbregisters (RAL-F14) festgelegt. Es handelt sich dabei um sog. repräsentative Mittenfarben, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können.

Übersicht über die Sicherheitszeichen

Das Sicherheitszeichen ist ein Zeichen, das es ermöglicht dem Betrachter eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage zu vermitteln. Dies wird dadurch erreicht, dass eine entsprechende geometrische Form, eine bestimmte Farbe und ein bestimmtes Piktogramm miteinander kombiniert werden.

SicherheitszeichenErklärungVorgaben
Achtung! Änderungen der Bestimmungen nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 jetzt nachlesen!Das Verbotszeichen gehört zu den Sicherheitszeichen. Es untersagt ein bestimmtes Verhalten, durch welches eine Gefahr ausgelöst werden kann.kreisrunde Form,
weiße Grundfläche und Lichtkante,
roter Randbalken / Diagonalbalken,
schwarzes Bildzeichen,
Sicherheitsfarbe: Rot (RAL 3001)
Achtung! Änderungen der Bestimmungen nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 jetzt nachlesen!Das Warnzeichen ist ein warnendes Sicherheitszeichen. Es warnt den Betrachter vor einem Risiko oder einer Gefahr.dreieckige Form,
gelbe Grundfläche und Lichtkante,
schwarzer Randbalken,
schwarzes Bildzeichen,
Sicherheitsfarbe: Gelb (RAL 1003)
Achtung! Änderungen der Bestimmungen nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 jetzt nachlesen!Das Gebotszeichen ist ein vorschreibendes Sicherheitszeichen. Es schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, das den Betrachter vor einer Gefahr schützt.kreisrunde Form,
blaue Grundfläche,
weiße Lichtkante,
weißes Bildzeichen,
Sicherheitsfarbe: Blau (RAL 5005)
Achtung! Änderungen der Bestimmungen nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 jetzt nachlesen!Das Rettungszeichen ist ein wegweisendes Sicherheitszeichen. Es kennzeichnet den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder die Einrichtung selbst.quadratisch oder rechteckig
(quer oder hochkant stehend),
grüne Grundfläche,
weiße Lichtkante,
weißes Bildzeichen,
Sicherheitsfarbe: Grün (RAL 6032)
Achtung! Änderungen der Bestimmungen nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 jetzt nachlesen!Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnet.quadratisch oder rechteckig
(quer oder hochkant stehend),
rote Grundfläche,
weiße Lichtkante,
weißes Bildzeichen,
Sicherheitsfarbe: Rot (RAL 3001)
Achtung! Änderungen der Bestimmungen nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 jetzt nachlesen!Zur Kennzeichnung von Hindernissen, Gefahrenstellen und sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen (Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stolperns, Fallens etc.) können anstelle der
Sicherheitszeichen schwarz-gelbe oder rot-weiße Sicherheitsbänder verwendet werden. Bei einer dauerhaften Gefahrenstelle sind die Farben gelb/schwarz zu verwenden. Bei einer temporären Gefahrenstelle muss die Farbe rot/
weiß eingesetzt werden.
Gelb/schwarze Streifen bzw. rot/weiße Streifen.
Breitenverhältnis gelber zu schwarzer Streifen
1:1 bis max. 1,5:1 (Gelb als Sicherheitsfarbe
muss mind. 50 % der Gesamtfläche betragen).
Neigungswinkel der Streifen: 45°.
Rot/weiße Kennzeichnung analog.
Ausführungen: Bei Scher- und Quetschkanten
mit Relativbewegung zueinander, sind die Streifen
gegenläufig zueinander anzubringen (also
rechts- gegen linksweisend).

Erkennungsweiten der Sicherheitszeichen:

Die Erkennungsweite ist der größtmögliche Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar und hinsichtlich Form und Farbe erkennbar ist. In dieser Tabelle können Sie ablesen, welche Größe oder welchen Durchmesser Sie wählen müssen, wenn das Sicherheitszeichen bei einem bestimmten Abstand noch erkannt werden soll.

SicherheitszeichenEtikettengrößeErkennungsweite
Verbots- und Gebotszeichen
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Durchmesser
Ø 10 mm
Ø 12,5 mm
Ø 15 mm
Ø 20 mm
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 75 mm
Ø 100 mm
Ø 150 mm
Ø 200 mm
0,4 m
0,5 m
0,6 m
0,8 m
1,2 m
2 m
3 m
4 m
6 m
8 m
Warnzeichen
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Seitenlänge
12,5 mm SL
25 mm SL
50 mm SL
100 mm SL
150 mm SL
200 mm SL
0,4 m
0,8 m
1,6 m
3,2 m
4,9 m
6,5 m
Rettungs- und Brandschutzzeichen quadratisch
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Höhe
50,0×50,0 mm
100,0×100,0 mm
140,0×140,0 mm
150,0×150,0 mm
200,0×200,0 mm
5 m
10 m
14 m
15 m
20 m
Rettungs- und Brandschutzzeichen rechteckig
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Höhe
19 x 38 mm
25 x 51 mm
30 x 60 mm
37 x 74 mm
45 x 140 mm
46 x 100 mm
52 x 37 mm
52 x 74 mm
52 x 105 mm
70 x 180 mm
74 x 105 mm
90 x 280 mm
100 x 200 mm
100 x 300 mm
105 x 148 mm
140 x 280 mm
148 x 210 mm
210 x 297 mm
1,9 m
2,5 m
3,0 m
3,7 m
4,5 m
4,6 m
5,2 m
5,2 m
5,2 m
7,0 m
7,4 m
9,0 m
10,0 m
10,0 m
10,5 m
14,0 m
14,8 m
21,0 m

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Frank Hofmann

Autor bei Labelfox
Als einer der „alten Hasen“ der Branche liegt es mir sehr am Herzen, meinen Lesern stets relevante und aktuelle Informationen rund um die professionelle Kennzeichnung zu liefern. Der Etikettendruck ist mein Steckenpferd und bietet mir für die objektive Berichterstattung täglich neue Spielräume.

Eine Antwort zu “Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8”

  1. Ich möchte mich über Warnmarkierungen für Baustellen informieren. Gut zu wissen, dass das Verbotszeichen zu den Sicherheitszeichen gehört und es hierfür extra Vorgaben gibt, wie es auszusehen hat (kreisrund mit weißer Fläche). Ich werde noch nach mehr Informationen suchen.

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