Im Juli 2012 trat die aktualisierte „Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten“ offiziell in Kraft trat. Seit September 2013 ist die Einhaltung der neuen Richtlinien für Hersteller und Inverkehrbringer von Biozid-Produkten Pflicht.
Lesen Sie jetzt nach, welche Änderungen in der aktuellen Biozid-Verordnung vorgenommen wurden!