ADR/RID 2013: Übergangsfrist verstrichen!


LQ-Etiketten an 2015Ab dem 01. Juli ist das ADR (“Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”)/ RID (“Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter”) 2013 verbindlich und es besteht keine Möglichkeit mehr, zwischen altem und neuem Recht zu wählen.

Ebenfalls ist das neue LQ(Limited Quantities)-Kennzeichen gemäß IMDG-Code, ADR, IATA ab 01.07.2015 verpflichtend (siehe linkes Bild). Ein “Y” in der Mitte des LQ-Etiketts weist auf die Beförderung via Flugzeug hin.
Unsere Empfehlung: Um nicht 2015 wieder umrüsten zu müssen sollten Unternehmen, die bisher auf eine Kennzeichnung bei LQ-Transporten verzichtet haben, die neue Kennzeichnung mit der LQ-Raute verwenden.

Nun müssen diese Änderungen nach ADR/RID 2013 berücksichtigt werden:

  • Wenn zusätzlich zu Gefahrgütern in begrenzten Mengen andere Versandstücke zugeladen werden, darf sowohl das Kennzeichen für begrenzte Mengen als auch die orangefarbene Warntafel angebracht werden.
  • Wenn nur begrenzte Mengen auf der Beförderungseinheit sind, muss aber nach wie vor das Kennzeichen „begrenzte Mengen“ angebracht werden – nicht die orangefarbene Warntafel.
  • Eine Beförderungseinheit mit mehr als acht Tonnen Gefahrgütern in begrenzten Mengen (= Kennzeichnungspflicht mit Kennzeichen für begrenzte Mengen) darf nach ADR 2013 nicht mehr durch Tunnel der Kategorie E (= Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter, mit Ausnahmen von UN2919, UN3291 und UN3373 – bestimmte radioaktive Stoffe, klinische Abfälle und Materialien) fahren.

Ähnliche Artikel:


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 40 = 42