Ab dem 01. Juli ist das ADR (“Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”)/ RID (“Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter”) 2013 verbindlich und es besteht keine Möglichkeit mehr, zwischen altem und neuem Recht zu wählen.
Ebenfalls ist das neue LQ(Limited Quantities)-Kennzeichen gemäß IMDG-Code, ADR, IATA ab 01.07.2015 verpflichtend (siehe linkes Bild). Ein “Y” in der Mitte des LQ-Etiketts weist auf die Beförderung via Flugzeug hin.
Unsere Empfehlung: Um nicht 2015 wieder umrüsten zu müssen sollten Unternehmen, die bisher auf eine Kennzeichnung bei LQ-Transporten verzichtet haben, die neue Kennzeichnung mit der LQ-Raute verwenden.
Nun müssen diese Änderungen nach ADR/RID 2013 berücksichtigt werden:
- Wenn zusätzlich zu Gefahrgütern in begrenzten Mengen andere Versandstücke zugeladen werden, darf sowohl das Kennzeichen für begrenzte Mengen als auch die orangefarbene Warntafel angebracht werden.
- Wenn nur begrenzte Mengen auf der Beförderungseinheit sind, muss aber nach wie vor das Kennzeichen „begrenzte Mengen“ angebracht werden – nicht die orangefarbene Warntafel.
- Eine Beförderungseinheit mit mehr als acht Tonnen Gefahrgütern in begrenzten Mengen (= Kennzeichnungspflicht mit Kennzeichen für begrenzte Mengen) darf nach ADR 2013 nicht mehr durch Tunnel der Kategorie E (= Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter, mit Ausnahmen von UN2919, UN3291 und UN3373 – bestimmte radioaktive Stoffe, klinische Abfälle und Materialien) fahren.