In einem Unternehmen gibt es viele Rohre, um unterschiedliche Stoffe transportieren zu können. Damit jedoch erkennbar ist, welcher Stoff in dem jeweiligen Leitungssystem fließt, ist eine entsprechende Rohrleitungskennzeichnung notwendig. Vor allem bei brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Säuren, Laugen sowie heißem Dampf sollten die Rohre mit einer entsprechenden Rohrkennzeichnung versehen werden. Nur dadurch können lebensgefährliche Unfälle, beispielsweise bei Wartungsarbeiten, vermieden werden. Eine eindeutige Kennzeichnung der Rohrleitung mit dem jeweiligen Durchfluss-Stoff ist daher unverzichtbar. Die ordnungsgemäße Rohrleitungskennzeichnung ist in der DIN 2403 geregelt.
Jeder Durchfluss-Stoff wird in eine Gruppe (1-9) eingeteilt, der ein bestimmter Farbton zur Kennzeichnung zugeordnet ist. Der genaue Farbton ist ebenfalls geregelt. So kann man sofort die einzelnen Stoffe unterscheiden und schwere Unfälle vermeiden. Die Durchflussstoffe lassen sich wie folgt einteilen:
Nach § 23 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) gilt, dass Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, die in Rohrleitungssystemen transportiert werden, mit dem dafür vorgesehenen Gefahrensymbol und der Gefahrenbezeichnung versehen werden müssen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kennzeichnung.
Rohrmarkierungsbänder werden selbstklebend angebracht. Dabei wird der Durchflussstoff des Rohres durch die Wortangabe, der Kurzzahl oder durch die Formel des Gefahrstoffs gekennzeichnet.
Daneben gibt es aber auch Rohrleitungsetiketten, die die Fließrichtung in Form eines Pfeils nach DIN 2403 anzeigen. Diese sind als Einzelschilder oder auch in Pfeilform erhältlich. Diese Kennzeichnung sollte insbesondere an betriebswichtigen Stellen wie am Anfang und am Ende des Rohres, an Armaturen, Wanddurchgängen oder an Abzweigungen angebracht werden.
Entsprechende Rohrleitungsetiketten und Rohrmarkierungsbänder finden Sie im Online-Shop von Labelident.
2 Antworten zu “Rohrleitungen im Unternehmen richtig kennzeichnen – eine Übersicht”
Bier und Kalilauge sind keine brennbaren Gase!
Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.
Gruppe 7: Laugen
Gruppe 9: Nichtbrennbare Flüssigkeiten
Vielen Dank für den Hinweis.