Gafahrguttransporte, Ladungssicherung, Winterreifenpflicht, Handyverbot…
Ab dem 1. Mai 2014 bewertet man in Flensburg den Verkehr auf deutschen Straßen mit dem neuen Punktesystem. Das Fahreignungsregister (FAER) wird das altbekannte Verkehrszentralregister (VZR) ablösen und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von da an einfacher, transparenter sowie gerechter registrieren und abstrafen.
Labelfox informiert Sie über das neue Punktesystem ab 1. Mai 2014 und die wichtigsten Neuerungen für den gewerblichen Gefahrguttransport.
FAER – das neue Punktesystem in Flensburg
Nur noch 8 statt bislang 18 Punkte können im FAER maximal „angesammelt“ werden bis es zum Führerscheinentzug kommt. Die begangenen Verstöße werden je nach Schweregrad 3 verschiedenen Kategorien zugeordnet:
- Vormerkung
- Ermahnung
- Verwarnung
Aktuell eingetragene Punkte (nach altem System) werden im neuen Register wie folgt verrechnet.
Verkehrszentralregister (VZR) | Fahreignungsregister (FAER) |
1-3 Punkte | 1 Punkt |
4-5 Punkte | 2 Punkte |
6-7 Punkte | 3 Punkte |
8-10 Punkte | 4 Punkte |
11-13 Punkte | 5 Punkte |
14-15 Punkte | 6 Punkte |
16-17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte und mehr | 8 Punkte |
Neue Regelsätze für gewerblich bedingte Transporte im Straßenverkehr
Für Unternehmer besonders interessant dürften die neuen Regelsätze in Bezug auf korrekte Warenverladungen und Gefahrguttransporte sein. Nach neuem FAER werden diese wie folgt abgestraft.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrguttransportern
= 60 € statt bislang 40 € Bußgeld - Unzureichend oder nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung
= 60 € statt bislang 50 € Bußgeld - widerrechtliche Fahrzeughöhe über 4,20 m
= 60 € statt bislang 40 € Bußgeld - Verstoß gegen Vorfahrt- und Ampelregelung
= 70 € statt bislang 50 € Bußgeld - Verstoß gegen Handyverbot am Steuer
= 60 € statt bislang 40 € Bußgeld - Verstoß gegen Winterreifenpflicht
= 60 € statt bislang 40 € Bußgeld
Der Führerscheinentzug als Konsequenz für widerrechtliche Gefahrguttransporte ist zudem nach neuem Register ebenfalls möglich. Denn für Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer (GGVSEB) wird es, soweit sie den Unterabschnitt 7.5.7.1 der ADR (Ladungssicherung) betreffen, ebenfalls einen Punkt in Flensburg geben. Dieser trifft dann sowohl den Verlader, den Fahrzeugführer als auch den Beförderer des Gefahrgutes.
Geben Sie also ab dem 1. Mai besonders Acht auf allen Verkehrswegen und verzichten Sie für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nie auf eine regelkonforme Ladungssicherung und Kennzeichnung gefährlicher Transporte!