Die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) tragen zu gesunden und sicheren Arbeitsplätzen in unseren Unternehmen bei. Da sich in den vergangenen Jahren an mancher Stelle Überschneidungen in den Regelwerken der Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften sowie der öffentlichen Unfallversicherungsträger ergeben hatten, entwickelte man eine neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses vereinheitlichte Regelwerk der DGUV tritt nun ab dem 1. Mai 2014 in Kraft.
Was ändert sich mit dem neuen Regelwerk der DGUV?
Abgeschafft werden die bekannten Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I, BGR A1 oder GUV-SI. Die entsprechenden Schriften werden vereinfacht in vier Kategorien unterteilt:
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regeln
- DGUV Informationen
- DGUV Grundsätze
Weiterhin sorgt ein neues Nummerierungs-System der Schriften für mehr Ordnung im Regelwerk. Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ trägt ab dem 1. Mai eine 6-stellige Kennzahl. Ausgenommen sind dabei die Unfallverhütungsvorschriften, welche eine 1- bis 2-stellige Ziffern erhalten werden.
Beispiele zum Verständnis:
- BGR 112 → DGUV Regel 110-004 → Arbeiten in Backbetrieben
- BGV A3 → DGUV Vorschrift 3 → Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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Eine Antwort zu “DGUV Regelwerk: Neue Systematik ab 1. Mai 2014”
[…] ist dies in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften BGV A3 (seit 2014 DGUV Vorschrift 3). Hier tritt für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die VBG 4 als eigenständige […]