Die Zeit der Geräteprüfungen an ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmitteln ist für jeden Unternehmer ein immer wiederkehrendes Ereignis.
Doch weshalb zeichnen manche Prüfplaketten auf Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln die jährliche Kontrolle aus, während andere Geräte lediglich jedes 2. Jahr oder noch seltener überprüft werden müssen? Wer legt den Prüfumfang und die Prüffrist von Produktionsanlage, Kaffeemaschine, PC und Drucker fest und mit welchem Verfahren werden Prüffristen ermittelt?
Labelfox hat Ihnen in diesem Artikel die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Prüffristenermittlung zusammengefasst.
Wie sind Prüffristen nach BetrSichV zu ermitteln?
Laut §3 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Prüfart, der Prüfumfang sowie die Prüffristen sämtlicher Betriebs- und Umgebungsbedingungen durch den Unternehmer mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu eruieren. Das genaue Vorgehen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 festgeschrieben.
Für die Durchführung der hierbei erwähnten sicherheitstechnischen Bewertung von Anlagen und Betriebsmitteln ist jedoch der jeweilige Betreiber verantwortlich.
Welche Inhalte sind in einer Gefährdungsbeurteilung zu finden?
Basierend auf den Anforderungen aus §5 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) gibt die Gefährdungsbeurteilung Aufschluss darüber, welche Gefahren am Arbeitsplatz tatsächlich vorliegen und ob die Gefahrenquellen Einfluss auf Mitarbeiter oder Arbeitsmittel ausüben können. Bei den entsprechenden Bewertungen spielen die Art der Tätigkeit des Mitarbeiters sowie die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren eine ausschlaggebende Rolle.
Weiterhin definiert man in der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen, die das Gefahrenpotenzial und Verletzungsrisiko am Arbeitsplatz von vorne herein eindämmen und minimieren sollen. Bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind unbedingt die Schutzzielvorgaben der Arbeitsschutzgesetzgebung zu beachten! Diese finden Sie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie im Anhang der Betriebssicherheitsverordnung (BGV).
Wozu wird die Gefährdungsbeurteilung benötigt?
Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden konkrete Arbeitsanweisungen für Mitarbeiter formuliert, die der Arbeitgeber anschließend für Mitarbeiter-Schulungen im Unternehmen nutzt. Zudem dient die Gefährdungsbeurteilung im eventuellen Schadensfall als Beweismittel und Nachweis der betrieblichen Sicherheit.
Labelfox-Zusammenfassung
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmitteln sind unterschiedliche Pürffristen und Prüfintervalle für verschiedene Prüfgegenstände zu beachten. Die Prüfplakette auf dem Prüfgegenstand bzw. auf dem Prüfbericht der letzten Wiederholungsprüfung gibt Aufschluss darüber, wann der nächste Prüftermin anzusetzen ist.
Die Ermittlung der Prüffristen für Maschinen und Geräte erfolgt nach BetrSichV im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden die Gefährdungen am Arbeitsplatz genau definiert sowie Maßnahmen zur Minimierung des Gefahrenpotenzials festgeschrieben. Die anschließend erstellte Arbeitsanweisung gibt jedem Mitarbeiter die sichere Verhaltensweise am Arbeitsplatz bei bestimmten Tätigkeiten vor.
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