Ob Industriebetrieb, Manufaktur oder Versandhandel: Lagerraum wird nahezu in jedem Gewerbe benötigt. Doch oftmals werden Güter fehlerhaft verräumt und falsch deponiert. Arbeitsunfälle und Beschädigungen an Ware und Betriebsausstattung sind dann die Folge.
Um unnötige Mehrkosten und Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollte jeder Unternehmer die Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien laut BGR 234 im eigenen Lager einhalten.
Was bedeutet BGR?
Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) schreiben unter anderem die Kriterien für die Prüfung von Lagereinrichtungen und -geräten vor (BGR 234). Als eine Zusammensetzung bzw. Konkretisierung der Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, technischen Spezifikationen sowie den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit, geben die BG-Regeln Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und zeigen Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Was sind Lagereinrichtungen und -geräte laut BGR?
Ortsfeste sowie mobile Regale und Schränke werden in den BG-Regeln als Lagereinrichtung bezeichnet. Dies können Fachboden-, Paletten-, Kragar-, Durchlauf- oder Einfahrregale und mehrgeschossige Regaleinrichtungen sein. Weiterhin zählen Flügel-, Roll- oder Schiebetürschränke, Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen, mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und Schränke mit Schubladen oder Auszügen laut BGR zur Lagereinrichtung.
Lagergeräte werden im Sinne der BGR als Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel bzw. Stapelbehälter definiert. Zu ihnen gehören beispielsweise Flachpaletten aus Holz, Stahl, Kunststoff oder Leichtmetall.
Stapelbehälter aus Metall oder Kunststoff eigenen sich für die Einlagerung von Kleinteilen bzw. losen Gütern. Oftmals kommen sie auch in Förderanlagen zum Einsatz. Mit Stapelhilfsmitteln wie Aufsatz- und Stapelrahmen können nicht stapelbare Waren (Säcke, zusammengerollte Schläuche etc.) sicher und rutschfest eingelagert werden.
Welche Regeln gelten zur Prüfung von Lagereinrichtungen und -geräten?
Kraftbetriebene sowie mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen ausgestattete Regale und Schränke müssen mindestens 1x jährlich von einem Sachkundigen (z.B. Monteur, Hersteller oder Mitarbeiter einer Wartungsfirma) auf ihren Sicherheitszustand hin geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen und die betreffenden Regale und Schränke ordnungsgemäß mit einem Etikett zu kennzeichnen.
Lagergeräte sowie Stapelhilfsmittel und Stapelbehälter sind generell in regelmäßigen Abständen und zwingend bei Wiederverwendung zu überprüfen. Beschädigte Lagergeräte müssen entsorgt werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden auch Lagergeräte mit einem Etikett versehen.
Wie kennzeichnet man geprüfte Lagereinrichtungen und -geräte?
Auch für die Kennzeichnung von Lagereinrichtungen und -geräten gibt es genaue Richtlinien. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Etikett, bestehend aus Grundplakette und Prüfplakette „Jahr mit Monaten“ am Prüfgegenstand angebracht. Die darauf enthaltenen Informationen müssen dauerhaft und deutlich erkennbar sein.
Die Prüfplakette kennzeichnet das Jahr der nächsten Prüfung. Prüfplaketten gibt es in unterschiedlichen Jahresfarben aus strapazierfähiger Vinylfolie, die sich besonders gut zur dauerhaften Anbringung eignen. Weiterhin sind auch, die im Handel erhältlichen Prüfplaketten „Geprüft gemäß BGR 234“ zulässig.
An feststehenden Regalen mit über 200 kg Fachlast bzw. über 1000 kg Feldlast, an mobilen Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen ist der Name des Herstellers bzw. Einführers, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommissionsnummer, zulässige Fach- und Feldlasten und (falls vorhanden) elektrische Kenndaten auszuweisen.
Unter der zulässigen Fachlast versteht man jene Last, die von einer Regalseite aus in ein Fach eingelagert werden kann. Die Feldlast ist die Summe der Fachlasten in einem Feld. In der Regel wird eine gleichmäßig verteilte Last vorgeschrieben.
Die angeführten Informationen können entweder gesammelt auf der Grundplakette oder zum Teil auch auf einem gesonderten Etikett angebracht sein. Bei Lagergeräten müssen auf der Grundplakette inkl. Prüfplakette „Jahr mit Monaten“ Angaben zum Hersteller, Einführer oder Betreiber, zum Baujahr sowie zur Tragfähigkeit gemacht werden. Zusätzlich ist bei der Kennzeichnung von Stapelbehältern zu beachten, dass die zulässige Nutzlast und die zulässige Auflast getrennt voneinander ausgewiesen werden.
Professionelle Prüfplaketten
Neben der Kennzeichnung von Lagereinrichtungen und -geräten kommen professionelle Prüfplaketten zum Beispiel auch in der Medizintechnik sowie für die Kennzeichnung sämtlicher Betriebsmittel zum Einsatz. Wenn Sie wissen wollen, welche Prüfplakette für Ihren speziellen Bedarf die richtige Wahl ist, fragen Sie uns!