Am 12.10.2018 tritt die EU-Regelung 2014/94/EU in Kraft, die eine neue, einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung in der Europäischen Union vorschreibt. Was bereits 2014 beschlossen und 2016 in deutsches Recht übernommen wurde, gilt ab diesem Freitag verpflichtend für alle Tankstellenbetreiber und Autohersteller und stellt neue Herausforderungen an die Etikettierung von Zapfsäule und Auto.
Doch was genau ändert sich nun für Tankstellenbetreiber und Autohersteller und wie sieht diese einheitliche Kennzeichnung aus? Wir verraten es Ihnen und geben Ihnen alle nötigen Informationen zur aktuellen Kraftstoffkennzeichnung.
Wozu eine neue Regelung der Kraftstoff Kennzeichnung?
Wie viele EU-Richtlinien der letzten Jahre, zielt auch die 2014/94/EU darauf ab, die bisherigen Regelungen der EU-Staaten zu vereinheitlichen. Gerade wer im europäischen Ausland tanken wollte, wurde bisher mit den verschiedenen Bezeichnungen für Benzin und Diesel verwirrt. Dazu kommt, dass die Bezeichnungen auch innerhalb eines Landes nicht immer einheitlich sind und sich teilweise nicht aus dem Englischen ableiten lassen.
Wenn man der Landessprache also nicht mächtig ist, kam das Tanken im Ausland immer einem Ratespiel gleich. Und genau das soll die neue Kennzeichnungsordnung ändern: Einheitliche Beschriftungen geben jedem – unabhängig von den eigenen Sprachkenntnissen – Aufschluss darüber, welche Zapfsäule die richtige für das eigene Auto ist und vereinheitlichen die Beschriftung von Benzin, Diesel und anderen Kraftstoffen.
Wie sieht die neue Kennzeichnung aus?
Die neuen Kennzeichnungsregeln beinhalten Etiketten, die einzelne Kraftstofftypen und –sorten deutlich voneinander unterscheiden sollen.
Benzin wird beispielsweise mit runden Etiketten oder Schildern gekennzeichnet, die den Ethanol-Anteil der jeweiligen Sorte anzeigen. So wird Benzin mit 5% Ethanol (bisher Super95) ab dem 12. Oktober E5 heißen. Analog gilt dies auch für andere Benzinsorten: 10% Ethanol werden zukünftig mit E10 markiert und 85% Ethanol mit dem Label E85. Im Gegensatz zur vorigen Benennung der Benzin-Typen, steht nun also nicht mehr der Anteil des Oktans im Vordergrund, sondern der des beigefügten Ethanols.
Diesel wird zukünftig mit quadratischen Etiketten beschriftet sein, auf denen der Bio-Kraftstoff-Anteil angezeigt wird. Hier werden die Labels B7 für 7% Bio-Anteil, B10 für einen Anteil von 10% usw. lauten.
Auch weniger gängige Kraftstoffe wie Autogase sind von der neuen Kennzeichnungsregel betroffen. Diese werden zukünftig an einem rautenförmigen Etikett zu erkennen sein.
Wo wird die neue Kennzeichnung zu finden sein?
Die neuen Beschriftungen werden Ihnen vor allem an Tankstellen begegnen. Die EU-Regel 2014/94/EU sieht vor, dass die neuen Kraftstoffetiketten direkt an der Zapfsäule und am Zapfhahn zu finden sein werden. So soll auf den ersten Blick erkennbar sein, was man sich in den Tank füllt, auch wenn man die Landessprache nicht versteht. Die neue Kennzeichnungspflicht trifft also vor allem Tankstellenbetreiber, die bis zum 12. Oktober alle Zapfsäulen entsprechend kennzeichnen müssen.
Doch nicht nur Tankstellen stehen hier in der Pflicht: Auch Autohersteller müssen mittlerweile die Umstellung auf das neue Kennzeichnungssystem hinter sich gebracht haben. Am Tankdeckel jedes Fahrzeugs findet man wichtige Daten zur Kraftstoff-Kompatibilität, die nun ebenso neu ausgezeichnet werden muss. Hier kommen dieselben Etiketten zum Einsatz, um dem Verbraucher die Wiedererkennung des richtigen Kraftstoffes so einfach wie möglich zu machen. Die neue Kennzeichnungspflicht gilt aber nur für neu produzierte Autos – Wer sich also keinen neuen fahrbaren Untersatz zulegen möchte, muss das neue System mit seiner bisherigen Kraftstoffwahl abgleichen.
Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?
Zwar hat die Europäische Union bereits 2014 beschlossen, dass eine neue Kennzeichnung gebraucht wird, die das gesamte System vereinheitlicht und für internationale Verständlichkeit sorgt. Wie das Ganze aber aussehen sollte und die Übernahme in deutsches Recht wurde erst später geklärt.
Eine EU-Richtlinie sieht immer eine 24-monatige Frist vor, in der das Beschlossene in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland kam man dieser Pflicht 2016 nach: Die Norm EN 16942:2016 gibt nun an, wie Etiketten und Kennzeichnung für Kraftstoffe auszusehen haben und übernimmt damit die international vorgeschriebenen Motive in eine deutsche Norm.
Gültig ist die Regelung also nicht erst am 12.Oktober 2018, denn sie wurde bereits 2016 ins deutsche Recht übernommen. Mit dem Ende der Übergangsfrist am Freitag dieser Woche ist sie nun für jeden Autohersteller und Tankstellenbetreiber innerhalb der EU Pflicht.