Am 07. April 2016 findet der Weltgesundheitstag statt. An dem Tag, der an die Gründung der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 1948 erinnern soll, werden jedes Jahr Gesundheitsthemen angesprochen, die den Menschen im Bewusstsein bleiben sollen. Dies wollen wir zum Anlass nehmen, einen Aspekt der Arbeitssicherheit zu beleuchten, der es bis heute nur zum Teil in das Bewusstsein der Unternehmer geschafft hat: Die Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen.
Welche Folgen kann falsche Beleuchtung haben?
Beleuchtung ist besonders an Bildschirmarbeitsplätzen ein großes Thema, das man als Unternehmer nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Gerade die Arbeit an Computern wird zu 80% mit den Augen durchgeführt und ist besonders anstrengend für unsere empfindlichen Sinnesorgane. Wird der Raum dann auch noch falsch oder nicht ausreichend beleuchtet, ist eine Überanstrengung der Augen vorprogrammiert.
Dauerhaft kann Überanstrengung zur Schädigung der Augen führen und temporäre oder dauerhafte Folgen haben: Trockene oder tränende Augen sind dabei nur ein Beispiel von vielen. Amerikanische Forscher haben herausgefunden, dass aufgrund falscher Beleuchtung das sogenannte Vision Syndrom auftreten kann, das sich durch Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit und eine verlangsamte Umstellung von Nah- und Fernsicht bemerkbar macht.
Eine weitere ernst zu nehmende Folge vieler Stunden vor dem Schirm kann Kurzsichtigkeit sein. Besonders in jungen Jahren führt fehlendes Licht zu einem übermäßigen Längenwachstum des Auges und somit zu der uns bekannten Kurzsichtigkeit. Auch Unternehmer sollten diesen Aspekt nicht unterschätzen: Das menschliche Auge kann bis zum 25. Lebensjahr wachsen – somit müssen Sie besonders bei jungen Kollegen und Auszubildenden auf eine ausreichende Beleuchtung achten, um die Entwicklung einer Kurzsichtigkeit aufgrund der Computerarbeit zu verhindern.
Was sollte bei der Bürobeleuchtung beachtet werden?
Schwere Fehler in Sachen Bürobeleuchtung sind eine zu niedrige Beleuchtung und zu starker Kontrast zwischen Umgebung und Bildschirm. Konzentriert sich das Auge auf ein helles Objekt in einem dunklen Raum ist das auf Dauer zu anstrengend. Vermeiden Sie große Helligkeitsunterschiede bei der Arbeit. Das Verhältnis zwischen Bildschirm und Umgebung sollte am besten ausgeglichen sein.
Worauf Sie für Ihre Mitarbeiter auch verzichten sollten, ist zu starkes direktes Licht, denn wie bei jeder Medizin ist auch zu viel Licht genauso schädlich wie zu wenig davon. Wird ein Mitarbeiter beim Arbeiten geblendet – sei es durch eine Lichtquelle oder durch ein Fenster – muss er sich besonders auf den Bildschirm konzentrieren um überhaupt etwas zu erkennen. Auch Spiegelungen auf dem Bildschirm sollten möglichst vermieden werden. Eine flimmernde Beleuchtung zwingt das Auge zur Anstrengung und ist ebenso schädlich wie fehlendes Licht.
Dies sollten Sie vor allem beachten, wenn Ihre Büroräume mit vielen Fenstern in unterschiedlichen Himmelsrichtungen ausgestattet sind. Morgens herrscht z. B. in einem östlich gerichteten Raum eine andere Beleuchtung als in einem westlich gerichteten. Beachten Sie, dass Sie Ihre Büroräume nicht nur richtig ausleuchten, sondern Ihre Mitarbeiter auch vor zu viel Licht schützen müssen. Jalousien z. B. können je nach Bedarf eingesetzt werden und schützen vor blendender Sonneneinstrahlung.
Wie sieht die richtige Bürobeleuchtung aus?
Gemäß der DGUV Bildschirmarbeitsverordnung lassen sich für Büroräume 3 Teilbereiche unterscheiden:
Der Büroraum an sich sollte gleichmäßig ausgeleuchtet sein und darf in der Lichtintensität nicht unter 300 Lux fallen. Deckenleuchten mit spiegelnden Lamellen eignen sich besonders für die Allgemeinbeleuchtung, da diese direktes Licht spenden, aber auch Streulicht im gesamten Raum verteilen. So erreichen Sie ein ausgeglichenes Beleuchtungsniveau, das sich positiv auf die Gesundheit der Augen auswirkt.
Die Allgemeinbeleuchtung des Büroraums ist zwar wichtig, aber noch nicht alles. Der Arbeitsplatz an sich wird von der DGUV noch einmal als separater Teil des Büros angesehen. Da wir unsere Augen am Arbeitsplatz mehr belasten als im Durchgangsbereich, sollte hier gemäß DGUV eine höhere Lichtintensität herrschen. Die Norm schreibt hierbei 500 Lux vor, bei denen unsere Augen so wenig wie möglich belastet werden.
Als letzten Punkt betrachtet die DGUV einen Teil des Arbeitsplatzes. Die Teilfläche des Schreibtisches, an dem die meisten Anforderungen an unsere Augen gestellt werden, sollten Sie mit mindestens 750 Lux beleuchten. Diese 750 Lux lassen sich ganz simpel mit einer einfachen Schreibtischleuchte erreichen, da hierbei das Licht direkt auf den Arbeitsbereich gestrahlt wird und wenig Streulicht entsteht.
Labelfox-Fazit
Da eine schlechte Beleuchtung im Büro zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihrer Mitarbeiter führen kann, sollten Sie als Unternehmer besondere Sorge dafür tragen, dass Ihre Arbeitsplätze richtig beleuchtet sind. Wir möchten Ihnen hierbei noch einige Tipps an die Hand geben, die Ihnen dabei helfen.
- Richten Sie Ihre Büroräume hell ein. Helle und freundliche Wandfarben und das passende Mobiliar sorgen nicht nur für eine Reflexion der Allgemeinbeleuchtung, sondern geben dem Raum zusätzlich eine freundliche Atmosphäre in der man gerne arbeitet.
- Beleuchten Sie Ihr Büro mit 500 Lux anstatt mit den vorgeschriebenen 300 Lux. Eine gleichmäßige Beleuchtung im ganzen Raum schont unsere Augen eher als eine besonders intensive Einstrahlung direkt am Arbeitsplatz.
- Verwenden Sie für den Teilbereich des Arbeitsplatzes 1000 Lux statt 750 Lux. Das zusätzliche Licht begünstigt die Gesundheit unserer Augen noch weiter und bietet Schutz vor langer Bildschirmarbeit.
Bitte beachten Sie, dass es keine perfekte Beleuchtungslösung gibt. Die richtige Beleuchtung richtet sich nach Ihren Büroräumen, der Anordnung der Arbeitsplätze und vielen anderen Faktoren, die nicht in einer Regel zusammengefasst werden können.
Fakt ist jedenfalls dass Sie als Unternehmer es in der Hand haben: Sorgen Sie also für die richtige Beleuchtung Ihrer Bildschirmarbeitsplätze und unterstützen Sie so die gesunden Augen Ihrer Mitarbeiter!
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