Kategorie: Verordnungen und Richtlinien

  • Technische Regeln verlieren 2013 ihre Gültigkeit

    Technische Regeln treten 2013 außer KraftVeränderungen in den zahlreichen Gesetzmäßigkeiten und Regelungen der Betriebssicherheit können oftmals zu Verwirrung führen. Labelfox klärt auf und informiert Sie zu Änderungen wichtiger Richtlinien.In diesem Beitrag zum Thema: Änderungen und Löschungen innerhalb der technischen Regeln für Betriebssicherheit.

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  • Die DGUV informiert über neue GHS-Verordnung

    GHS-Merkblatt für Einsatzkräfte Die GHS-Verordnung verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien aller Art zur Einhaltung neuer Regelungen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Nneue Piktogramme und gemeinsame Einstufungskriterien sollen den sicheren Umgang mit Gafahrstoffen auf der ganzen Welt standartisieren. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat in diesem Zusammenhang ein “GHS-Merkblatt für Einsatzkräfte” veröffentlicht. Neben der übersichtlichen Darstellung der GHS-Neuerungen wird hier über das richtige Verhalten der Einsatzkräfte beim so genannten ABC-Einsatz informiert.

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  • Sammelstellen sind die sicheren Anlaufpunkte im Ernstfall

    Rettungszeichen SammelstelleWenn in großen Firmengebäuden, in Schulen, Universitäten oder anderen öffentlichen Einrichtungen ein Brand ausbricht, gilt es, so schnell wie möglich alle Personen in Sicherheit zu bringen. Dabei muss jeder Mensch im Gebäude, auch wenn er sich zum ersten Mal in den Räumlichkeiten aufhält, genau wissen, welchen Weg er gehen muss, um sich schnell außer Gefahr zu bringen. Der Anlaufpunkt im Erstfall nennt sich Sammelstelle oder Sammelplatz. Durch Information und Aufklärung und nicht zuletzt durch die professionelle Kennzeichnung aller Rettungswege und Sammelstellen schützen Sie Ihre Mitarbeiter im Erstfall vor Schaden.

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  • Prüfplaketten „Jahr mit Monaten“ für mehr Sicherheit im Lagerraum

    Prüfplakette "Jahr mit Monaten" Nahezu jedes Unternehmen in jeder Branche besitzt einen eigenen Lagerraum zum Deponieren oder kurzfristigen Aufbewahren von Gütern und Waren. Fehlerhaftes Verräumen und falsche Einlagerung können hier zu Arbeitsunfällen oder Beschädigungen an Ware und Betriebsausstattung führen. Daher sollte jeder Unternehmer alle Lagereinrichtungen und -geräte nach BGR 234 prüfen lassen und mit Prüfplaketten in entsprechender Form kennzeichnen.

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  • Übersicht der H- und P-Sätze nach GHS-Verordnung

    Nach der neuen „Globally Harmonised System for Classification and Labelling” (GHS) – auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) genannt – müssen Gefahrstoffe und Gefahrstoffgemische in einem mehrjärigem Übergangszeitraum auf der ganzen Welt einheitlich eingestuft und gekennzeichnet werden. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Verodnung sind die so genannten H- und P-Sätze. Diese vorgefertigten Textbausteine dienen dazu, auf die Gefahren und Wirkungsweisen beim Umgang mit Gefahrstoffen hinzuweisen sowie über Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung möglicher Folgen zu informieren. Daher sind sie auf dem Gefahrstoffetikett eines gefährlichen Stoffes laut GHS-Verordnung deutlich und gut lesbar anzubringen. Die Liste der verschiedenen H- und P-Sätze stellt Labelfox hier zu Verfügung.

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  • Das 1×1 der GHS-Verordnung

    Das Arbeiten mit Gefahrstoffen findet auf der ganzen Welt in nahezu allen Berufsgruppen und Branchen statt. Doch oftmals werden in unterschiedlichen Ländern, gefährliche Stoffe auch unterschiedlich eingestuft und gekennzeichnet. Dies kann zum sorglosen Umgang mit Chemikalien sowie zu Arbeitsunfällen führen. Das von den Vereinten Nationen entwickelte „Globally Harmonised System for Classification and Labelling” (GHS) soll daher die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf langer Sicht weltweit vereinheitlichen.

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  • Prüfpflicht und Prüfplakette: Sicherheitsprüfung im Unternehmen

    Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen der mangelfreie Zustand von Maschinen sowie das tadellose Funktionieren von Schutzeinrichtungen geprüft werden. Prüfplaketten helfen dabei, Prüffristen der Betriebsmittel termingerecht einzuhalten. Für jede Anwendung gibt es unterschiedliche Prüfplaketten und verschiedene Materialien. Eine Übersicht über Vorschriften zur Sicherheitsprüfung und über die Prüfplakette finden Sie in diesem Beitrag.

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  • Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8

    Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8Gemäß Unfallverhütungsvorschrift (BGV A8) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichenung am Arbeitsplatz sorgen. Die Vorschrift gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen. Mit Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Gefahren warnen und kann auf richtiges Verhalten hinweisen.Erfahren Sie hier mehr über Sicherheitszeichen.Achtung! Änderungen der Bestimmungen seit Mai 2013: Erfahren Sie jetzt, wie Sie korrekt nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 kennzeichnen!

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  • Neue GbV tritt am 1. September 2011 in Kraft

    Die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt ab 1. September 2011. Hier erfahren Sie, was sich für den Gefahrgutbeauftragten geändert hat!
    Gefahrgutbeauftragter - © erysipel/PIXELIO

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  • Rohrleitungen im Unternehmen richtig kennzeichnen – eine Übersicht

    Jeder Durchflussstoff, der durch ein ein Rohrleitungssystem fließt, muss im Unternehmen mit einem entsprechenden Rohrmarkierungsband oder einem Rohrleitungsetikett markiert werden. Denn dadurch wird sofort ersichtlich, welcher Stoff durch das Leitungssystem fließt und welche Fließrichtung der zu transportierende Stoff aufweist. Durch vorschriftsmäßige Kennzeichnung können Unfälle vermieden werden. Kennzeichnen Sie deshalb ihr Rohrleitungssystem ordnungsgemäß! In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zur richtigen Kennzeichnung Ihres Rohrleitungssystems.

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