Kategorie: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

  • Lärmschutzunterweisung – ein praktischer Vorschlag

    Das Gebotszeichen Gehörschutz verwenden gehört zu den Sicherheitszeichen. Das Gebotszeichen ist eine Kombination aus geometrischer Form und Farbe sowie Piktogramm, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Gebotszeichen zeigen, welche Schutzmaßnahmen an den entsprechenden Arbeitsplätzen eingehalten werden müssen und daher ein bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben. Durch Gebotszeichen werden Gefahren bei der Arbeit verringert. Zusätzlich zum entsprechenden Gebotszeichen sollten Arbeitgeber eine Lärmschutzunterweisung durchführen, um den Arbeitnehmer auf die Gefahr des Hörverluts deutlich hinzuweisen. Hier erfahren Sie, wie eine solche Unterweisung ablaufen könnte.

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  • Das 1×1 der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8

    Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz nach BGV A8Gemäß Unfallverhütungsvorschrift (BGV A8) müssen Arbeitgeber für eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichenung am Arbeitsplatz sorgen. Die Vorschrift gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen. Mit Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Gefahren warnen und kann auf richtiges Verhalten hinweisen.Erfahren Sie hier mehr über Sicherheitszeichen.Achtung! Änderungen der Bestimmungen seit Mai 2013: Erfahren Sie jetzt, wie Sie korrekt nach neuer ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 kennzeichnen!

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  • Neue GbV tritt am 1. September 2011 in Kraft

    Die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt ab 1. September 2011. Hier erfahren Sie, was sich für den Gefahrgutbeauftragten geändert hat!
    Gefahrgutbeauftragter - © erysipel/PIXELIO

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