ADR/RID 2013: Übergangsfrist verstrichen!


LQ-Etiketten an 2015Ab dem 01. Juli ist das ADR (“Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”)/ RID (“Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter”) 2013 verbindlich und es besteht keine Möglichkeit mehr, zwischen altem und neuem Recht zu wählen.

Ebenfalls ist das neue LQ(Limited Quantities)-Kennzeichen gemäß IMDG-Code, ADR, IATA ab 01.07.2015 verpflichtend (siehe linkes Bild). Ein “Y” in der Mitte des LQ-Etiketts weist auf die Beförderung via Flugzeug hin.
Unsere Empfehlung: Um nicht 2015 wieder umrüsten zu müssen sollten Unternehmen, die bisher auf eine Kennzeichnung bei LQ-Transporten verzichtet haben, die neue Kennzeichnung mit der LQ-Raute verwenden.

Nun müssen diese Änderungen nach ADR/RID 2013 berücksichtigt werden:

  • Wenn zusätzlich zu Gefahrgütern in begrenzten Mengen andere Versandstücke zugeladen werden, darf sowohl das Kennzeichen für begrenzte Mengen als auch die orangefarbene Warntafel angebracht werden.
  • Wenn nur begrenzte Mengen auf der Beförderungseinheit sind, muss aber nach wie vor das Kennzeichen „begrenzte Mengen“ angebracht werden – nicht die orangefarbene Warntafel.
  • Eine Beförderungseinheit mit mehr als acht Tonnen Gefahrgütern in begrenzten Mengen (= Kennzeichnungspflicht mit Kennzeichen für begrenzte Mengen) darf nach ADR 2013 nicht mehr durch Tunnel der Kategorie E (= Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter, mit Ausnahmen von UN2919, UN3291 und UN3373 – bestimmte radioaktive Stoffe, klinische Abfälle und Materialien) fahren.

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Frank Hofmann

Autor bei Labelfox
Als einer der „alten Hasen“ der Branche liegt es mir sehr am Herzen, meinen Lesern stets relevante und aktuelle Informationen rund um die professionelle Kennzeichnung zu liefern. Der Etikettendruck ist mein Steckenpferd und bietet mir für die objektive Berichterstattung täglich neue Spielräume.

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