Black Friday – Was passiert jedes Jahr am Tag nach Thanksgiving?

Black Friday 2017

Wenn es draußen winterlich kalt wird, rüstet sich der Handel alle Jahre wieder für das rentable Weihnachtsgeschäft. Der inoffizielle Startschuss für den Ansturm auf Supermärkte, Geschäfte und Onlineshops wird nach US-Amerikanischer Tradition am Tag nach Thanksgiving
– dem Black Friday – abgefeuert. 2017 fällt der Aktionstag, der für extrem hohe Rabatte bekannt ist, auf den 24. November

Aber Achtung! Ganz gleich ob Sie Groß-, Einzel- oder Onlinehändler sind: Wer mit dem Wortlaut „Black Friday“ auf den Umsatzzug aufspringen will, der sollte sich vor allem in rechtlicher Hinsicht gut informieren. Denn die Bezeichnung „Black Friday“ ist eine eingetragene Wortmarke, die bei unerlaubter Nutzung für reichlich Ärger sorgen kann! Labelfox informiert und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den 24. November 2017.

Was ist der Black Friday?

Black Friday SaleDer Black Friday wird als einer der umsatzstärksten Tage des amerikanischen Einzelhandels angesehen. Denn jedes Jahr, wenn am Morgen nach Thanksgiving – dem US-Amerikanischen Erntedankfest – der Ansturm auf die Geschäfte für den jährlichen Weihnachtseinkauf startet, herrscht regelrechter Ausnahmezustand auf den Straßen. Nur heute – in 2017 am 24. November – lockt der Handel mit besonders hohen Rabatten, die meist nur für die Dauer von 24 Stunden gültig sind.

Dabei überbieten sich die Geschäfte und Handelsketten derart gegenseitig mit ihren Angeboten, dass sparwütige Kunden oft schon mehrere Stunden vor Laden-Eröffnung an den Türen ausharren, um die besten Schnäppchen abzugreifen.

Im Jahr 2006 schwappte die „Black Friday“-Welle auch nach Deutschland und gilt seither auch hier als der inoffizielle Starttag des Weihnachtsgeschäfts.

Wie entstand der Black Friday?

Die genaue Herkunft des Begriffes „Black Friday“ ist unklar, wobei es verschiedene Theorien über seine Entstehung und Geschichte gibt. Da es immer wieder Verwechslungen und Missverständnisse rund um den Begriff und seine Herkunft gibt, sei eines vorab gesagt: Der umsatzstarke „Black Friday“ steht in keinem Zusammenhang mit dem Schwarzen Freitag von 1929.

Black Friday - Wie alles begannZum ersten Mal trat der Begriff „Black Friday“ 1951 in Verbindung mit den Thanksgiving-Feiertagen in den Medien auf. Damals meldeten sich zahlreiche Arbeiter und Angestellte krank, um im Anschluss an die Feiertage ein langes Wochenende mit ihren Familien verbringen zu können. Die Vorgesetzten und Medien sprachen von einem so hohen Arbeitsausfall, den es seit der schwarzen Pest (eng. Black Plague) nicht mehr gab, wodurch der Tag nach Thanksgiving zum geflügelten Wort „Black Friday“ wurde.

In den Sechzigerjahren wurde der Begriff „Black Friday“ immer wieder von Polizeireportern benutzt, um den extremen Kaufrausch, der jährlich am Tag nach Thanksgiving in Philadelphia stattfand, zu beschreiben. Wie eine schwarze Ameisenarmee drängten die Menschen auf den Straßen Philadelphias in die Geschäfte, stoben auseinander und trafen wieder zusammen. Der Wortlaut „Black Friday“ war in aller Munde.

Um 1981 erkannten immer mehr Händler, dass der Black Friday ein sehr profitabler Tag sein kann, der das eigene Geschäft noch einmal erneut ankurbeln kann. So planten sie Sonderangebote, Aktionen und Preisnachlässe ein, um so noch mehr Kunden in die Geschäfte zu locken. „Back to black“ hieß das Motto damals, da man mit Hilfe des Black Fridays endlich wieder schwarze Zahlen schreiben wollte.

Die Wortmarke „Black Friday“ in Deutschland

Seit 2013 ist der Begriff „Black Friday“ als eingetragene Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Seither wurden die Markenrechte mehrfach übertragen und liegen nun bei der Firma Super Union Holdings Ltd. Diese trat das Nutzungsrecht des Begriffs im Jahr 2016 an die Black Friday GmbH ab. Die Wortmarke gilt auf sämtliche Produkte der Warenklasse 9. Hierunter fallen zahlreiche Produkte aus den Bereichen Software, Fotographie, Datenverarbeitung und viele mehr. Zudem sind auch Dienstleistungen der Dienstleistungsklassen 35 und 41 rechtlich geschützt. Für Händler und Shop-Betreiber unterschiedlichster Branchen bedeutet das: Der Wortlaut „Black Friday“ darf im Bereich der Werbung und des Marketings nur verwendet werden, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung durch die Black Friday GmbH erteilt wurde. Wer den Begriff dennoch widerrechtlich nutzt, kann mit Unterlassungserklärungen und teuren Abmahnungen durch den Markeninhaber Super Union Holdings Ltd. rechnen.

Aufgrund der allgemeinen Gebräuchlichkeit des Begriffs sowie der Vielfalt geschützter Produkte und Dienstleistungen liegen bereits 16 Anträge auf Löschung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt vor. Doch solange diesen Anträgen nicht stattgegeben wurde, bleibt das Markenrecht am „Black Friday“ auch 2017 bestehen. Regulär endet das eingetragene Markenrecht zum 31.10.2023.

Kreativität ist gefragt für Werbung am Tag nach Thanksgiving

Clevere Unternehmer lassen sich von den rechtlichen Hürden nicht entmutigen. So veranstalten viele Firmen jedes Jahr am Tag nach Thanksgiving eigene Rabatt-Aktionen – so wie zum Beispiel die Labelident GmbH mit dem Label Friday! Hier bekamen Kunden 12% Rabatt auf alle Etiketten der hauseigenen Etikettenproduktion. Der Gutscheincode “LFRI17” für den Preisvorteil gilt nur am 24.11.2017!

Label Friday bei Labelident.com - 12% auf Etiketten am 24.11.17
Label Friday bei Labelident.com – 12% auf Etiketten am 24.11.17

Was passiert am Black Friday?

Man möchte meinen, am Black Friday sei der Teufel los. Gerade in den USA, wo der Aktionstag eine lange Tradition hat und bereits fest etabliert ist, ist der Run auf die besten Schnäppchen hoch. Während nicht wenige Rabattjäger bereits ab 0 Uhr oder mindestens in den frühen Morgenstunden vor den Geschäften campieren, überbieten sich die Ladenbesitzer und Händler gegenseitig mit den besten Angeboten. Nicht selten gehen Regale und anderes Inventar aufgrund des hohen Gedränges zu Bruch oder es entstehen regelrechte Schlachten um den letzten Fernseher bzw. die Playstation zum halben Preis.Menschenmassen am Black Firday

Während die meisten Verkäufer und Angestellten den Ansturm der Menschenmassen nur mit Mühe bewältigen, machen manche Sparfüchse einen regelrechten Sport aus der Schnäppchenjagd. Dennoch gehen viele Kunden leer aus, denn viele der 24 Stunden Angebote sind nur in begrenzter Stückzahl auf Lager. Wer also am Black Friday einfach einmal gemütlich shoppen möchte, der hat kaum eine Chance auf ein gutes Angebot.

Der Black Friday im Onlinehandel

Auch der Blick in das Internet lohnt sich am Black Friday! Onlinehändler verschiedener Branchen bieten für die Dauer von 24 Stunden oft ihr komplettes Sortiment vergünstigt an, oder gewähren einen verhältnismäßig hohen Rabatt auf spezielle Produkte. Dabei springen nicht nur die großen Namen wie Amazon, Apple, Saturn und Co. auf den Rabattzug auf – auch kleine Onlineshops, Fachhändler und Online-Dienstleister kurbeln am Black Friday das eigene Geschäft tüchtig an.

Da Onlineshop-Betreiber nicht an die Geschäftszeiten des Einzelhandels gebunden sind, können Bestellungen inkl. Black Friday Rabatt meist von 00:00 bis 24:00 Uhr abgegeben werden. Wer also am 24. November keine Zeit oder Muse für das Shopping-Gedränge in der Stadt hat, der kann ganz bequem von Zuhause aus sparen.

Übrigens: Wussten Sie, dass es speziell für den Onlinehandel einen eigenen Black Friday gibt? Der Cyber Monday folgt dem Black Friday in diesem Jahr am 27. November.

Cyber Monday am 27. November = Black Friday für den Onlinehandel

Cyber Monday - Black Friday für den OnlinehandelDa der Black Friday in den USA vorwiegend in den Einzelhandelsgeschäften betrieben wird, wurde speziell für die Onlinebranche ein zusätzlicher Aktionstag – der Cyber Monday (in 2017 am 27. November) eingeführt. Genau wie am Black Friday locken die Shop-Betreiber mit Rabatten, Aktionen und Sonderangeboten. Oftmals werden ähnliche und nicht selten sogar die gleichen Produkte zum vergünstigten Preis angeboten. So haben auch Menschen, die am Black Friday keine Möglichkeit hatten, den Sparvorteil zu nutzen, eine Chance auf gute Schnäppchen.

Der Cyber Monday wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2010 durch die Amazon Deutschland Services GmbH genutzt. Anders als beim Black Friday ist der Begriff „Cyber Monday“ keine eingetragene Wortmarke und kann bedenkenlos von Shopbetreibern aller Art genutzt werden.

Dennoch werden auch hier einige Firmen kreativ und informieren Kunden und User durch das Abändern der Cybermonday-Bezeichnung über rabattierte Produktsegmente. So wie der Shop Labelident.com, bei dem es am Printer Monday (27.11.2017) ganze 10% Rabatt auf ausgewählte Etikettendrucker und Druckzubehör gab.

Label Monday 2017 bei Labelident.com - 10% Rabatt auf Drucker und Zubehör
Label Monday 2017 bei Labelident.com – 10% Rabatt auf Drucker und Zubehör

Labelfox-Fazit

Mit den kommenden Aktionstagen „Black Friday“ und „Cyber Monday“ haben geschäftstüchtige Einzelhändler und Onlineshop-Betreiber die Chance auf ein fettes Umsatzplus. Allerdings ist bei der Verwendung der Wortmarke „Black Friday“ Vorsicht geboten, denn diese ist beim Deutschen Patent- und Markenamt durch die Firma Super Union Holdings Ltd. geschützt und darf nur von der Black Friday GmbH und deren eingetragene Partner verwendet werden.

Der Endkunde profitiert von Rabatten und Sonderaktionen, die den Geldbeutel bei der Beschaffung diesjähriger Weihnachtsgeschenke und Produkte für den Eigenbedarf schonen. Wer keine Lust auf Gedränge und Menschenmassen am Black Friday hat, der kann online nach den besten Angeboten suchen oder am Cyber Monday – dem Black Friday der Onlinebranche – die letzten guten Schnäppchen ergattern.

Viel Spaß beim diesjährigen Shopping am 24. November beim Black Friday und 27. November beim Cyber Monday wünscht Ihnen

Ihre Labelfox-Autorin
Carolin Steigenberger

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Carolin Steigenberger

Autorin bei Labelfox
Ich bin extrem neugierig und möchte nie auslernen, was mir in meinem Beruf natürlich oft zu Gute kommt. Als Bloggerin für die Kennzeichnungsbranche macht es mir Spaß, scheinbar eintönige Themengebiete und Sachverhalte von immer neuen, spannenden Seiten zu beleuchten.

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